Veröffentlicht 7. August 200025 j Hallo, wer von euch hat schon mal Einischt in seine Prüfung genommen und dagegen Widerspruch eingelegt? Wer kann mir (uns) Tipps oder Informationen geben? Natürlich ist bei jedem seine Prüfung anders aber die Fragen sind ja einheitlich! Welche Argumente würdet ihr gegen bestimmten Fragen oder Aufgaben vorbringen? usw. Wer echt eine Hilfe! Danke MfG Dozerss
7. August 200025 j Hallo Dozer, zunaechst waere es interessant, welche Gruende bei Dir vorliegen. Ansonsten wuerde ich zuerst versuchen, mit dem Pruefungsausschuss bzw. dem Korrektor Deiner Aufgaben Kontakt aufzunehmen, um Missverstaendnisse zu klaeren, die einen spaeteren Widerspruch ueberfluessig machen wuerden. Sowas ist naemlich gar nicht so selten. Wenn das nichts bringt, formloses Anschreiben an die IHK mit Begruendung. Dann ist die IHK in Zugzwang. Lehnt sie den Widerspruch ab, kannst Du klagen. Es muss klar werden, dass es sich um einen Widerspruch handelt, nicht um eine Beschwerde. Das sind rechtlich zwei verschiedene Paar Schuhe. Ein Widerspruch ist naemlich ein sog. Rechtsmittel, eine Beschwerde dagegen nicht, d. h. nach einer Beschwerde steht der Klageweg nicht offen. Hope this helps Uli ------------------ http://www.planet-interkom.de/caesar ... die Seite mit den Pruefungshinweisen
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