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FI's helfen FI's (hier sind 4 Themen der AP)

Empfohlene Antworten

Veröffentlicht

über folgende Themen werden in der AP Fragen

gestellt:

(ohne Gewähr, aber habe es schon aus

mehreren Quellen gehört)

* BIOS

* ENTITY RELTAIONSHIP MODELL

* EUROPÄISCHE ZENTRALBANK

* FERNABSATZGSETZ

ich selbst poste ein Skript über Datenbanken bzw ERM.

bitte seid kommunikativ und helft einander.

postet alle info's, die ihr darüber habt.

thanx wisher.

[Dieser Beitrag wurde von wisher am 19. November 2000 editiert.]

[Dieser Beitrag wurde von wisher am 19. November 2000 editiert.]

Hallo Leute,

auch ich schreibe am 20 Prüfung, und auch ich habe vom Prüfungsinhalt BIOS gehört,- nur um die Daten zu verifizieren. Ferner habe ich was bei FISI's von Subnetting läuten hören.

Ich fordere alle Leute auf, Informationen zu der Prüfung zu posten! So dummes Gerede von 'ich weiß was, was ihr nicht wisst' entbehrt nicht nur jeder Teamfähigkeit, sondern hat direkt keinen Einfluß auf das Prüfungsergebnis, da der Notenschlüssel schon vorher bekannt ist, und man keine bessere Note bekommt, bloß weil Andere noch schlechter sind.

Leider wird die IHK diese Informationen bei der nächsten Prüfung nicht mehr verteilen, da diese hiermit ja veröffentlich werden.

Da aber die 'bekannten' Themen mir aber schon eine Wüt im Bauch aufkommen lassen, sage ich was soll es denn?

Bitte posten !

JwockY

Hi,

erstmal eine bitte hier nur über Inhalte der Prüfung reden. In den meisten anderen Themen kann man 90% der Posting überlesen, da Sie mit der Prüfung nix zu tun haben.

Der eigentlich punkt, warum ich mich hier melde ist, dass ich Vorschlagen möchte, dass wir uns die Arbeit ein wenig teilen. Warum soll jeder alle Punkte überarbeiten. ich bin gerade dabei, mich mit dem FernAbsatzGesetzt zu beschäftigen, und das wichtigste aus dem geposteten Link herauszuschreiben. Ich hoffe, dass ich das ganze in etwa einer Stunde hier posten kann. Wäre nett, wenn jemand sich die Mühe macht, die Aufgaben der EZB zusammenzufassen ....

Gruß

Kicker

So Mädels,

Fernabsatzgesetz ist fertig.

ich bekomme aber ständig Fehler beim upload. Bin gerade auf der Suche nach nem Server, wo ich das Ding hochladen kann. Wer nicht solange warten will, oder meint mir helfen zu können, soll sich bei mir melden:

sherminator@gmx.de

Gruß Kicker

<BLOCKQUOTE><font size="1" face="Verdana, Arial, Helvetica">Zitat:</font><HR>Original erstellt von -=DonKickerone=-:

Ich hoffe, dass ich das ganze in etwa einer Stunde hier posten kann. Wäre nett, wenn jemand sich die Mühe macht, die Aufgaben der EZB zusammenzufassen ....

Gruß

Kicker

ihr findet in diesem Thread jetzt eine Datei über Datenbanken und eine über das Fernabsatzgesetz.

EUROPÄISCHE ZENTRALBANK

Ziele und Aufgaben des ESZB

Das vorrangige Ziel des Europäischen Systems der Zentralbanken (ESZB) gemäß Artikel 2 der Satzung des Europäischen Systems der Zentralbanken und der Europäischen Zentralbank (ESZB-Satzung) ist es, die Preisstabilität zu gewährleisten. Soweit dies ohne Beeinträchtigung des Zieles der Preisstabilität möglich ist, unterstützt das ESZB die allgemeine Wirtschaftspolitik in der Gemeinschaft, um zur Verwirklichung der Ziele der Gemeinschaft beizutragen. Bei der Verwirklichung seiner Ziele handelt das ESZB im Einklang mit dem Grundsatz einer offenen Marktwirtschaft mit freiem Wettbewerb, wodurch ein effizienter Einsatz der Ressourcen gefördert wird.

Die grundlegenden Aufgaben des ESZB sind in Artikel 3 der ESZB-Satzung festgelegt. Diese Aufgaben bestehen darin,

die Geldpolitik der Gemeinschaft festzulegen und auszuführen,

Devisengeschäfte durchzuführen,

die offiziellen Währungsreserven der teilnehmenden Mitgliedstaaten zu halten und zu verwalten,

das reibungslose Funktionieren der Zahlungssysteme zu fördern, und

zur reibungslosen Durchführung der von den zuständigen Behörden auf dem Gebiet der Aufsicht über die Kreditinstitute und der Stabilität des Finanzsystems ergriffenen Maßnahmen beizutragen

Fernabsatzgesetz

Gesetz gilt für Verträge über Lieferungen von Waren oder Dienstleistungen,

die zwischen Unternehmer und Verbraucher unter ausschließlicher Verwendung

von Fernkommunikationsmittlen abgeschlossen werden. (Briefe, Kataloge,

Telefonate, Telekopien, E-Mails, Rundfunk, Tele- und Mediendienste [z. B.

Internet])

Gilt nicht:

Fernunterricht

Teilnutzung von Wohngebäuden

Finanzgeschäfte

Grundstückverkauf

Folgende Punkte müssen dem Verbraucher angezeigt werden:

Identität des Unternehmens

wesentliche Merkmale der Ware

Vertragsmindestlaufzeit

Vorbehalt, dass eine andere Ware mit gleicher Qualität und Preis geliefert

werden kann

Preis inkl. Steuern

Versandkosten

Widerrufsrecht bis 4 Monate

(ohne Gewähr) wenn jemand etwas ausführlicheres hat, bitte Ergänzen, Fehler

bitte Korrigieren

Mit dem Widerrufsrecht ist dass so ne Sache.

Hab das ganze auf 2,5 Seiten zusammengefasst.

Liegt jetzt auch endlich im Netz

www.hcbc.de/HCBC/Temp/FernAbsGesetzt.zip

Gruß Kicker

Folgendes habe ich in einer alten Arbeit über das BIOS gefunden:

Die Aufgabe des BIOS (Basic Input Output System) ist es, die grundlegende Hardware des Computers zu initialisieren. Dazu gehören sowohl Tastaur, Monitor ... als auch Disketten und Festplattenlaufwerke, ohne die ein Starten des Betriebssystems gar nicht möglich wäre. Wenn das BIOS die Hardware initialisiert hat, und grundlegende Funktionen vorbereitet hat (Interruptcontroller, DMA-Controller ...) sucht es nach versteckten Systemdateien auf dem Rechner (Im BIOS läßt sich die Reihenfolge der zu überprüfenden Geräte festlegen). Dazu ließt es den entsprechenden MasterBootRecord aus.

Habe volle punktzahl auf die Antwort bekommen smile.gif

Kicker

Hi...

hier noch ne Info zum Fernabsatzgesetz für alle c't-Leser. Schaut mal in die Ausgabe 15 Seite 160.

Viel Erfolg....

------------------

CU Networkkiller

hier noch was zum BIOS...

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