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Möglichkeit der Prüfungswiederholung, wenn bestanden?


the_bibler

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Hey Leute,

Zwei kleine Fragen, eine passend zur Überschrift und die andere, welche mir danach einfiel :D .

1. Nehmen wir mal an, jemand hat die schriftliche Prüfung mit 55 % bestanden (nein, nicht ich, habe nochnichtmal Ergebnisse) und meistert seine Präsentation, das Fachgespraech und die Doku supertoll... Ist das nu moeglich, nur die scheriftliche nach einem halben Jahr zu wiederholen, OHNE in der Firma zu bleiben und OHNE die Berufschule zu besuchen?

2. Jemand ist komplett schriftlich durchgefallen, muendlich und Dokutechnisch aber alles optimal. Wiederholung der schriftlichen in nem halben Jahr. Ist bis dahin Firma oder/und Berufschule ein MUSS???:confused:

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Original geschrieben von the_bibler

zu 2.: also heisst das im klartext, jemand koennte, wenn er die schriftliche wiederholen muss, in der zeit schon mit dem studium angefangen sein?

Ja, gesetzlich hat man alle Zulassungsvoraussetzungen erfüllt:

§ 39 BBiG Zulassung zur Abschlußprüfung

(1) Zur Abschlußprüfung ist zuzulassen,

1. wer die Ausbildungszeit zurückgelegt hat oder wessen Ausbildungszeit nicht später als zwei Monate nach dem Prüfungstermin endet,

2. wer an vorgeschriebenen Zwischenprüfungen teilgenommen sowie vorgeschriebene Berichtshefte geführt hat und

3. wessen Berufsausbildungsverhältnis in das Verzeichnis der Berufsausbildungsverhältnisse eingetragen oder aus einem Grund nicht eingetragen ist, den weder der Auszubildende noch dessen gesetzlicher Vertreter zu vertreten hat.

aber

(2) Über die Zulassung zur Abschlußprüfung entscheidet die zuständige Stelle. Hält sie die Zulassungsvoraussetzungen nicht für gegeben, so entscheidet der Prüfungsausschuß. [...]

Deshalb: Vorher nachfragen.

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