Zum Inhalt springen
View in the app

A better way to browse. Learn more.

Fachinformatiker.de

A full-screen app on your home screen with push notifications, badges and more.

To install this app on iOS and iPadOS
  1. Tap the Share icon in Safari
  2. Scroll the menu and tap Add to Home Screen.
  3. Tap Add in the top-right corner.
To install this app on Android
  1. Tap the 3-dot menu (⋮) in the top-right corner of the browser.
  2. Tap Add to Home screen or Install app.
  3. Confirm by tapping Install.

Empfohlene Antworten

Veröffentlicht

Hallo meine Frage: welche Rolle spielt das Berichtsheft in der Präsentation???

1. EIn Freund (hat zwar anderen Berug gelernt, aber ähnlihcer Prüfungsablauf) hat mir gesagt, das würde die nicht jucken, die Blättern nur mal durch um zu sehen, ob du überhaupt was geschrieben hast.

2. FLießt das Berichtsheft irgendwie in die Bewertung mit ein?

3. Nehmen die das mit???

Danke

Also zu allerst brauchst du das Berichtsheft, um zur Prüfung zugelassen zu werden.

Dann kommt es immer auf den Prüfungsausschuss an, was er mit dem Berichtsheft macht. Bewertet wird es nicht. Normalerweise gucken die Prüfer mal kurz rein. Es kann auch sein, dass sie auf Sachen eingehen, die in dem Heft drin stehen.

und mitnehmen werden sie es auch nicht. es ist deins.

Also ich bin mir nicht sicher, da ich noch keine Prüfung hatte.

Aber unser Lehrer sagte, dass es nicht in die Bewertung einfließt.

Kann mir nicht vorstellen, dass die das Berichtsheft behalten, was wollen die mit so vielen ?!

Das Berichtsheft ist vor allem ein Beleg dafuer, was du gemacht hast. Zur Abschlusspruefung muss es (wie oben gesagt) vorhanden sein. Ansonsten kann es in (eher seltenen) Fällen von Unklarheiten herangezogen werden: Wenn du eine Frage in der Pruefung nicht beantworten kannst und behauptest, du haettest das in der Ausbildung nicht gelernt, es steht aber in deinem Berichtsheft, dann darf erwartet werden, dass du es aber kannst. Inwieweit du darauf pochen kannst, wenn etwas nicht in deinem Berichtsheft vorkommt, aber im Ausbildungsrahmenplan vorgesehen ist, kann ich leider nicht sagen, wuerde mich auch mal interessieren...

(Ähnliches:

http://www.fachinformatiker-world.de/forums/showthread.php?threadid=48471

  • weiter unten in
http://www.fachinformatiker-world.de/forums/showthread.php?threadid=47451

  • weiter unten in
http://www.fachinformatiker-world.de/forums/showthread.php?threadid=47344

)

Original geschrieben von 2ArmigerBandit

1. EIn Freund (hat zwar anderen Berug gelernt, aber ähnlihcer Prüfungsablauf) hat mir gesagt, das würde die nicht jucken, die Blättern nur mal durch u

Du sollst es bei der Präsentation unaufgefordert vorlegen. Ich hätte es fast vergessen. Bevor ich angefangen hab ist es mir aber noch eingefallen und ich hab es ihnen hingelegt. Mir kam es so vor als wären sie eher verwundert gewesen, dass ich das Berichtsheft vorgelegt habe ;)

2. FLießt das Berichtsheft irgendwie in die Bewertung mit ein?

Nein, bei mir haben sie nicht mal reingeschaut.

3. Nehmen die das mit???

Nein, s.o.

Es ist wohl so, dass es nur in dem Fall Bedeutung hat, wenn du dich Beschwerst irgendetwas nicht gemacht zu haben o.ä.

Erstmal: Das Thema wurde natürlich schon in einigen Threads behandelt, aber:

1. Mir ging es darum ob sie das mitnehemen.

2. Ich kannmir beim besten Willen nicht vorstellen, das das einer ernsthaft ließt, geschweige den NACHPRÜFT.

So Frage ich mich also nach dem Sinn, da man ja irgendwas aus dem Hut ziehen könnte, was man nie gemacht hat.

Original geschrieben von 2ArmigerBandit

So Frage ich mich also nach dem Sinn, da man ja irgendwas aus dem Hut ziehen könnte, was man nie gemacht hat.

Deswegen muss es ja von deinem Ausbilder unterschrieben werden. Obwohl es auch sehr gut sein kann, dass der sich das überhaupt nicht ankuckt beim unterschreiben. Dennoch bürgt er mit seiner Unterschrift für die Richtigkeit und du ausserdem auch.

Original geschrieben von 2ArmigerBandit

3. Nehmen die das mit?

Das wird Die niemand abschliessend beantworten können, es gibt z. B. auch IHKn, bei denen das zur schriftlichen Prüfung abgegeben werden muss.

I. d. R. : Nein.

Original geschrieben von 2ArmigerBandit

1. Mir ging es darum ob sie das mitnehemen.

Nein, das bekommst Du nach Durchsicht wieder.

2. Ich kannmir beim besten Willen nicht vorstellen, das das einer ernsthaft ließt, geschweige den NACHPRÜFT.
Es wird, ja nach PA, mehr oder weniger intensiv geprüft. (Wie sollte der PA auch anders in der kurzen Zeit!?!)

So Frage ich mich also nach dem Sinn, da man ja irgendwas aus dem Hut ziehen könnte, was man nie gemacht hat.

Letztlich machst Du das Berichtshaft doch für Dich selbst. Und wenn Du so schludrig mit Deinem Ausbildungsnachweis umgehen willst: Bitte sehr! Das ist alleine Deine Sache. ... Nur bei eventuellen Einsprüchen gegen eine (mangelhafte) Ausbildung, z.B. nach Erhalt der Prüfungsergebnisse, wirst Du dann wohl wenig Erfolg haben.

gruß, timmi

Hallo,

der Prüfungsausschuss kann im Fachgespräch entscheiden, ob das Berichtsheft hinzu gezogen wird.

Denkt mal so : Es kann nur zu eurem Vorteil sein. Denn alles, was in dem Berichtsheft steht, habt ihr ja praktisch im Betrieb durchgeführt.

Du brauchst nur einen Blackout zu haben und hast keine Antworten mehr parrat, wird der PA versuchen, dich mit Fragen aus dem Berichtsheft wieder aus dem "Loch" zu holen.

Und da man eigentlich wissen sollte, was man im Betrieb so gemacht hat, sollte man auf diese Fragen auch antworten können.

Gruss

Virus

mal ne frage dazu...stand in eurer einladung zur präsentation drinne das ihr das berichtsheft mitzubringen habt?

JA

krass, dann hab ich ja glück, bei mir stand das nicht drinne. :)

ich würds trotzdem mitnehmen.

TIP: Im Rucksack/Tasche lassen.

Dann kannst du es immer noch rausnehmen, wenn du danach gefragt wirst, und du vergibst nicht die Chance darauf, das das Thema untergeht nicht.

Ist aber ein gewagtes Spiel.

Mal Allgemein:Berichtsheft scheint ein ziemlich unangenehmes Thema zu sein!

Ich würde mich nciht darauf verlassen....

Wie gesagt, bei uns ist es Pflicht, es mitzubringen. Auch wenn es nicht gesondert aufgeführt ist.

Ist Voraussetzung für diese Prüfung....

Virus

  • 2 Wochen später...

Weder in meiner Firma, noch bei meiner Präsi war das Berichtsheft von Belang.

cu elvaube

Original geschrieben von elvaube

Weder in meiner Firma, noch bei meiner Präsi war das Berichtsheft von Belang.

Und was möchtest Du uns damit sagen?

gruß, timmi (rätselnd)

Hi, weder mein Ausbilder hat sich für mein Berichtsheft interessiert, noch die Prüfungskommision. Die haben nach der bestandenen Prüfung lediglich durchgeblättert und für gut befunden. Mein Ausbildder warf mir vor, zuwenig Berichte (24 in 26 Monaten Ausbildung) geschrieben zu haben, war aber vorher nie interessiert daran, sich einen davon durchzulesen ...

cu elvaube

Original geschrieben von elvaube

Hi, weder mein Ausbilder hat sich für mein Berichtsheft interessiert, noch die Prüfungskommision. [...]

Ja, schon, schon ... Aber was soll uns das hier jetzt sagen?

gruß, timmi (begriffstutzig)

Also die IHK Niederrhein interessiert sich nicht im geringsten für das Berichtsheft. Von keinem aus meiner Klasse wollten die das sehen. Es ist aber trotzdem gut das man es dabei hat, für den fall der fälle. Wenn du zwischen einer 4 und einer 5 stehst, kann es sein das die sich die Berichte ansehen, Layout , Inhalte usw.

Original geschrieben von Ei-Ti-Mensch

Also die IHK Niederrhein interessiert sich nicht im geringsten für das Berichtsheft. Von keinem aus meiner Klasse wollten die das sehen.

Ich wäre mehr als vorsichtig mit solchen pauschalierungen. "Die IHK" schaut sich das eh nicht an - das macht "der" Prüfungsausschuß. Und da wechseln durchaus manchmal die Mitglieder.

Es ist aber trotzdem gut das man es dabei hat, für den fall der fälle. Wenn du zwischen einer 4 und einer 5 stehst, kann es sein das die sich die Berichte ansehen, Layout , Inhalte usw.
Ich würde generell empfehlen, das Berichtsheft penibel korrekt zu führen - und bei der Prüfung dabei zu haben. Wie ich ja bereits mehrfach erwähnte, hat fast ausschließlich der Azubi Vorteile durch dieses (ordentlich geführte) Heft.

gruß, timmi

Ich zitiere mich mal selbst ausnahmsweise:

-----

Da das ordnungsgemäße Führen eines Berichtsheftes Voraussetzung zur Prüfungszulassung ist, _muß_ der PA das auch prüfen. WANN er das macht ist Ermessenssache, OB er das macht nicht!

Wir jedenfalls schauen uns Berichtshefte recht genau an, und prüfen auf:

- Vollständigkeit

- Anzahl der Urlaubs und Kranktage

- Wann und ob die Tätigkeit an der Projektarbeit eingetragen wurde

- Art der Tätigkeiten

- Alle Unterschriften, bei Minderjährigen auch der Erziehungsberechtigten

Jeder Punkt hat seinen Grund, und seine Folgen.

Gruß

JoDerVorsitzendeZweierAusschüsseBär

-----

-----

Nun, wir hatten hier den Fall, daß einem Prüfling Seiten fehlten.

Da wir zufällig in den Räumen seines Ausbildungsbetriebes prüften, hat er noch schnell den Rest ausgedruckt, und seinen Ausbilder unterschreiben lassen.

Er legte das dann am Ende unseres stressigen Prüfungstages nochmal vor, denn er bekommt von uns das Ergebnis erst mitgeteilt, wenn ein ordnungsgemäß geführtes Berichtsheft vorliegt.

LEIDER hatte er keine Unterschriften der Erziehungsberechtigten für den Anfang seiner Ausbildung, als er noch keine 18 war!

So leid es uns tat, er muß nächste Woche beim neuen Prüfungstermin antreten zum Vorlegen (wenn das am letzten Tag passiert wäre, hätte er die Zulassung aberkannt bekommen)

Der Ausbilder der großen Firma hat uns "fast auf Knien" gedankt, denn er geht davon aus, daß er in Zukunft keine Probleme mehr wegen Berichtsheft hat.

Also:

Immer schön sorgfältig mit dem Berichtsheft sein!

-----

:cool:

Erstelle ein Konto oder melde dich an, um einen Kommentar zu schreiben.

Configure browser push notifications

Chrome (Android)
  1. Tap the lock icon next to the address bar.
  2. Tap Permissions → Notifications.
  3. Adjust your preference.
Chrome (Desktop)
  1. Click the padlock icon in the address bar.
  2. Select Site settings.
  3. Find Notifications and adjust your preference.