Veröffentlicht 26. Juni 200322 j Hilfe !!!:eek: :mod: Hab mal ne Frage. Werde nach bestandener Ausbildung nicht übernommen. Ist es nicht so, dass mein Ausbildungsvertrag erst mit dem 31.August endet? Falls aber schon nach bestandener Prüfung, bekomme ich dann eine Abfindung oder bekomme ich noch die ausstehenden Gehälter ausbezahlt??? Ist es nicht so, dass ich eigentlich nach der Ausbildung für ein Jahr übernommen werden muss?
26. Juni 200322 j Original geschrieben von mark5378 Hab mal ne Frage. Werde nach bestandener Ausbildung nicht übernommen. Ist es nicht so, dass mein Ausbildungsvertrag erst mit dem 31.August endet? Falls aber schon nach bestandener Prüfung, bekomme ich dann eine Abfindung oder bekomme ich noch die ausstehenden Gehälter ausbezahlt??? Ist es nicht so, dass ich eigentlich nach der Ausbildung für ein Jahr übernommen werden muss? leider 3 mal nein -Ausbildung endet mit bestandener Prüfung BBiG §14 (2) -Wenn du trotzdem nach der Prüfung weiterbeschäftigt wirst, ohne das was vereinbart wurde, so gilt ein Arbeitsverhältnis auf unbestimmte Zeit als begründet. BBiG §17 Wenn man dir also sagt, das du nicht übernommen wirst, ist es vorbei. -der dritte Punkt könnte höchstens ne Betriebsvereinbarung sein. Gruß Jaraz
26. Juni 200322 j Original geschrieben von mark5378: Hab mal ne Frage. Werde nach bestandener Ausbildung nicht übernommen. Ist es nicht so, dass mein Ausbildungsvertrag erst mit dem 31.August endet? Falls aber schon nach bestandener Prüfung, bekomme ich dann eine Abfindung oder bekomme ich noch die ausstehenden Gehälter ausbezahlt??? Ist es nicht so, dass ich eigentlich nach der Ausbildung für ein Jahr übernommen werden muss? Sorry, aber hab war 'ne nette Aufmunterung zu später Stunde. Wie mein Vorredner schon sagte... alles Käse. Zum finanziellen Teil muss noch gesagt werden, dass dein letztes Gehalt mit großer Wahrscheinlichkeit weniger sein wird als sonst, da dein Vertrag ja vorzeitig endet. Sollte mal abgeklärt werden. Tja, da muss man eben durch.
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