Veröffentlicht 13. Juli 200322 j Hallo, ich hätte zwei Fragen zum Thema Ausbildungszeugnis an euch. 1. Wenn bereits vor Beendigung der Ausbildung feststeht, dass der Auszubildende danach anteilig als Ausbilder eingesetzt wird, in welcher Form sollte/kann dies im Ausbildungszeugnis enthalten sein ? 2. Ist es bzgl. der fachlichen Inhalte der Ausblildung O.K. auf die in der Verordnung über die Berufsausbildung vorgeschriebenen Inhalte zu verweisen? Evtl. noch ein Satz zu besonderen Schwerpunkten. Grüße Markus
13. Juli 200322 j zu 1. sollte in der abschließenden Grußformel "Übernahme ua als Ausbilder" stehen zu 2. so wie du es schreibst - schon ok eine Aufzählung fände ich persönlich besser, da nicht jeder die Inhalte auswendig kennt... LiGrü Michael (Zeugnisberater)
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