Veröffentlicht 4. März 200124 j tach auch, auf meine Frage, ob man das Berichtsheft zur ZwiPrue.vorlegen muesse, antwortete mir ein Lehrer mit einem klarem "nein". Nun habe ich allerdings mehrfach gehoert, dass das BH doch mitgebracht werden soll. WAS IST DRAN??! (ich muesste sonst evtl. noch ein paar Eintraege nachholen....)
5. März 200124 j Also ich würde auf jeden Fall das Heft mitnehmen. Als ich meine Zwischenprüfung hatte, is schon ein jährchen her, hat der Prüfer die alle mal eben überblättert und am Ende der Prüfung zurückgegeben. Mach übrigens Ausbildung zum FI/Sy.
6. März 200124 j ... in der regel wird das berichtsheft für die zp nicht benötigt. genauere angaben findest du aber auf der einladung zur zp ...
7. März 200124 j Hallo, bei uns auf der Einladung stand damals nichts von einem Berichtsheft und soweit ich weiß hattes es auch keiner dabei. Interessiert hat sich zumindestens keiner dafür und ich denke nicht das Du es mitbringen sollst. Aber wie schon gesagt wurde, würde ich auch einfach genau auf die Einladung schauen, steht dort nicht von dem Berichtsheft, würde ich es auch nicht mit nehmen. Grüße Jo
7. März 200124 j Habe gerade meine Einladung von der IHK bekommen (bin nämlich auch am 20.03 dran *biber*) und das BH muss man definitiv mitbringen: Ich zitiere Der Ausbildungsnachweis ist zur Einsichtsnahme mitzubringen Viele Grüße und viel Glück ------------------ ________________________________________ /),/) ( ';' ) Euer .-..-. c(..c) Hasi „-.-„ 00
9. März 200124 j Leute, ich habe bei der IHK gefragt, man braucht die Berichte nur bei der Abschlussprüfung!!! Von wo zitierst du man? Auf meiner Einladung steht sowas ned! Julie
10. März 200124 j danke für Eure Antworten! Irgendwie komisch; nicht einmal die IHK scheint zu wissen, ob man es braucht, oder nicht... Worauf soll man sich verlassen? Auf ein Zitat (ich kann es leider nicht nachprüfen, meine Einladung iss wech) oder lieber auf Erfahrungsberichte, oder was! Ich muss mir jetzt richtig was aus den Fingern saugen, könnte mir das natürlich sparen, wenn ich Sicherheit hätte... Aber ich werd' wohl in der sauren Apfel beissen müssen. Vielleicht weiss ja jemand wie es in Hannover und Hildesheim gehandhabt wird?
11. März 200124 j Leute Leute Leute locker bleiben! Mann muß defenetiv kein Berichtsheft mitbringen! Sonst wär das mein ENDE! ;-) Nee andere frage! Weiß jemand ob es im Internet z.B. schon Lösungen für die Prüfung am 20.März gibt!????????????? ------------------ ZERO COOL
15. März 200124 j Auf meiner Einladung zur ZP am 20.3. steht nur: "Diese Einladung, ein Kugelschreiber und der Personalausweis sind unbedingt zur Prüfung mitzubringen. Ausser einem Taschenrechner sind keine weiteren Hilfsmittel erlaubt." Von Berichtsheft ist also nicht die Rede... Ich hoffe bloss, das der Perso nicht unbedingt gültig sein muss (meiner is nämlich abgelaufen und der neue dauert noch ca. 3-4 Wochen)... :-) greets, Smeagol
19. März 200124 j leute leute leute also @ t.n. ich wollt nur sagen schlecht wenn du deine einladung vergessen hast weil die brauchst du unbedingt da steht nämlich deine Prüflingsnummer drauf @ 007hasi was erzählst du für einen stuss also ich hab auch ne einladung bekommen zum 20.03. (*heul* *nochnichtbereitsei*) und dort steht nix aber auch gar nix von BH (klingt ziemlich witzig könnte auch ein BH sein *sfg*) @ zero cool na wo zu viel fern geschaut obwohl ich ihn auch ziemlich cool fand den film naja aber ein bissel unrealistisch die geschwindigkeit immerhin waren es blos 33.6 oder max. 56 k modems hihi cya leuts und viel glück für morgen ich hoffe ihr wünscht mir das selbe *schluchz* (ich bin tot wennn ich morgen nicht mindestens 80% richtig hab)
19. März 200124 j Warum tot??????????? Schließlich ist z.b. mein betrieb auch daran schuld das ich net alles weiß was ich wissen müßte für die prüfung!!!!!!!!!!!!!!1 HACK THE PLANET ------------------ ZERO COOL
19. März 200124 j @zero: nur dein betrieb? du glücklicher!!!! selbst unsere lehrer wussten nicht mal geanu wann die prüfung nun ist ... ausserdem fehlen eh immer 1 bis 2 lehrer pro woche ... aber das ist ein anderes thema!! bei mir auf der "einladung" steht ausdrücklich, dass das BH mitzubringen ist!!!
19. März 200124 j Zitat aus meiner einladung: "die zulassung zur prüfung erfolgt vorbehaltlich einer ordnungsgemässen führung der ausbildungsnachweise" was bedeutet "ordnungsgemässen"???? ----------------- may he force be with you!!
19. März 200124 j also bei mir steht auch nichts von einem bh ansonsten wüsst ich ja garnicht welchen ich mitbringen sollte *gg* den roten oder den rosanen oder den durchsichtigen *gg* nee mal im ernst also erstens ich bin ein mann oder zumindest ein angehender und zweitens das arbeitsnachweisheft was ihr sicherlich alle mein wenn cih mir das hier so durchlese ist nicht mit zur prüfung mit zunehmen zumindest nicht in Sachen-anhalt Sachsen und Thüringen oder irre ich mich da aber auf keinen fall in Sachsen-Anhalt cya
19. März 200124 j hi zusammen, ich habe erst heute mit der IHK telefoniert und nochmals wg. dem Berichtsheft/Ausbildungsnachweis nachgefragt! Die klare Aussage der IHK: "Das Berichtsheft muss in der ZP nicht vorgezeigt werden und wird erst für die Abschlussprüfung benötigt." ...ich denke, dass es diese Diskussion beenden sollte... cu HDS
19. März 200124 j tschuldigung, wenn ich doch noch mal was dazu sage, aber auf meiner Einladung steht: Außerdem bitten wir Sie, diese Einladung, den Ausbildungsnachweis (Berichtsheft) sowie den Personalausweis am Prüfungstag vorzulegen. also ich nehme das BH zur Sicherheit mit!!
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