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Das kann nicht sein

Empfohlene Antworten

Veröffentlicht

Die Prüflinge arglistig Täuschen.

Es gibt keine Digicam die Komprimiert.

Kann man da Einspruch einlegen.

Jammern würd ich es nicht nennen!

Als Prüfling musst du dir überlegen ob du das hinschreibst was der Prüfer hören will oder ob du das schreibst was richtig ist!

Ist leider so.

Schau dir mal die GH 1 ITSW Sommer 2001 an, da setzen die einen 6x686 P 166+ auf ein ATX Board! :D

So ein krampf!!!!

Wie soll man da vernünftige Antworten geben wenn teilweise die Fragestellungen falsch sind?

In einer Prüfung wimmelte es im Englischtext nur so von Fehlern, wie soll man da richtig übersetzten??? ( Weiss leider nicht mehr welche es war)

Den Prüflingen bleibt also keine andere wahl als zu "Jammern" weil sie am kürzeren Hebel sitzen.

hmmm.....eine digicam komprimiert also nicht....

aber sie speichert die bilder doch als jpeg ab oder hab ich da unrecht....

und somit würde ich auch sagen eine digicam komprimiert...

oder willst du etwa behaupten ein jpeg wäre nicht komprimiert?...

Man soll ja nicht mit Logik da ran gehen.

Und wenn die z.B. einen Pentium IV haben wollen bekommen die halt einen.

Ich hab verschiedene Prüfungen mal einem Kollegen vorgelegt, der hat Sachen gefunden.

z.B. DVD-ROM ist lösch- und beschreibbar

HI Folks,

wenn Ihr Euch schon mal über die IHK Aufregen wollt, solltet Ihr Euch mal lieber Fragen warum in einigen Prüfungen (am 27.11.2001) das Tabellenbuch (bzw. IT-Handbuch) im Wiso Teil benutzt werden durfte und bei anderen nicht!!! *SKANDAL* :mad:

Ist viel interessanter! Das kann nämlich zu einer Wiederholung der WIsao Prüfung führen!!!

Oder in der Gh1 ITSK Handlungsschritt 2b) (gibt 12 Punkte dafür)ist der Lösungshinweis der an die Ausschüsse gegangen ist schlicht Falsch! :mad:

Und dies sind Punkte über die man sich mal wirklich gedanken machen sollte! Die anderen Punkte kann man immer noch Ausdiskutieren. Und wenn Ihr ein Problem mit den Prüfungen habt und / oder Euch ungerecht behandelt fühlt erhebt doch gegen die Prüfung Einspruch bei der IHK!! :confused:

<BLOCKQUOTE><font size="1" face="Verdana, Arial, Helvetica, sans-serif">Zitat:</font><HR>Original erstellt von FH4fx:

<STRONG>

[...] solltet Ihr Euch mal lieber Fragen warum in einigen Prüfungen (am 27.11.2001) das Tabellenbuch (bzw. IT-Handbuch) im Wiso Teil benutzt werden durfte und bei anderen nicht!!! *SKANDAL* :mad:

Ist viel interessanter! Das kann nämlich zu einer Wiederholung der WIsao Prüfung führen!!!

</STRONG>

Ja und jetzt stell dir vor, dass deine IHK es dich benutzten lässt und der Hanswurst welcher als Aufsicht dabei ist es dir nicht erlaubt!

War bei uns so! Erst JA dann NEIN!!!!

Cool was?

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