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Altes und Neues Gesundheitszeugnis


SAPler

Empfohlene Beiträge

Du kannst ein Gesundheitszeugnis auch vom normalen Hausarzt bekommen.

Frage ist nur, wofür und nach welcher Vorschrift Du ein Gesundheitszeugnis brauchst, das ist nämlich unterschiedlich:

Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) §11, §18

Arbeitssicherheitsgesetz (AsiG) §4

Arbeitszeitgesetz (ArbZG) §6

Atomgesetz (AtomG) §12

Bildschirmarbeitsverordnung (BildscharbV) §6

Binnenschifferpatentverordnung (BinSchPatentV) §18

Biostoffverordnung (BioStoffV) §12

Bundesberggesetz (BbergG) §66

Bundes-Seuchengesetz (BseuchG) §18 (Gesundheitszeugnis) §47 (Amtsarzt)

Chemikaliengesetz (ChemG) §19

Druckluftverordnung (DruckluftV) §13

Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) §28, §30, §41

Gentechnik-Gesetz (GenTG) §30

Gentechnik-Sicherheitsverordnung (GenTSV) §12

Gesundheitsbergverordnung (GesBergV) §§2-3

Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG) §§32-35, §42

Klima-Bergverordnung (KlimaBergV) §12

Luftverkehrszulassungsordnung (LuftVZO) §24

Personenbeförderungsgesetz (PBefG) §57

Rheinschifferpatentverordnung (EVRheinSchPatentV) Art.3

Röntgenverordnung (RöV) §37, §40, §41

Seediensttauglichkeitsverordnung §1, §5, §7

Seemannsgesetz (SeemannsG) §81

Siebtes Sozialgesetzbuch (SGB VII) §15

Strahlenschutzverordnung (StrlSchV) §§67-68, §70-71

Unfallverhütungsvorschrift (UVV) §2, §8

Unfallverhütungsvorschrift (UVV) §38 (Arbeitsfähigkeitsfeststellung bei Alkohol und Drogeneinfluss)

Unfallverhütungsvorschrift Arbeiten im Bereich vom Gleisen (UVV...) §4

Unfallverhütungsvorschrift Bagger, Lader, Planiergeräte, Schürfgeräte und Spezialmaschinen des Erdbaus (UVV...) §30

Unfallverhütungsvorschrift Fahrzeuge (UVV-Fahrzeuge) §30

Unfallverhütungsvorschrift Flurförderzeuge (UVV-Flurförderzeuge) §21

Unfallverhütungsvorschrift Krane (UVV-Krane) §29

Unfallverhütungsvorschrift Luftfahrt (UVV-Luftfahrt) §74

Unfallverhütungsvorschrift Schienenbahnen (UVV-Schienenbahnen) §24

Unfallverhütungsvorschrift Seilschwebebahnen (UVV-Seilschwebebahnen) §21

Unfallverhütungsvorschrift Stetigförderer (UVV-Stetigförderer) §57

Verordnung über Luftfahrtpersonal (LuftPersV) §125

;)

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also ich nehm mal an das du an nem samstag auf nem fest mal ne wurst verkaufen willst. das ist tatsächlich geändert worden. es gibt jetzt ne belehrung und nicht mehr das mit dem "ins-röhrchen-****en".

bist also nicht veräppelt worden. solche kuse gibts beim gesundheitsamt und gehen so um ne halbe std. lang. musst mal bei der behörde deines vertrauens nachfragen....

greetz

bigredeyes

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