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Minijobgrenze 325€ oder 350€

Empfohlene Antworten

Veröffentlicht

Hi,

wie sieht es denn nun aus mit der Minijobgrenze und ab wann soll die denn eintretten? Die Grenze soll ja von 400€ (die kürzlich erhöht wurde) wieder auf 325€ oder 350€?

MFG

So weit ich weiss ist die Grenze bei 400€!

Ich meine die haben die Grenze für da Lehrlingsgehalt auf 325€ runtergesetzt!

Ja SNIGI hat recht, das betrifft nur Auszubildende

Minijob-Grenze für Lehrlinge wieder auf 325 Euro gesenkt

Berlin (dpa) - Lehrlinge müssen die Hälfte ihrer Sozialbeiträge wieder selber bezahlen. Rot-Grün hat dazu für Auszubildende die erst im April angehobene Geringverdiener-Grenze zum 1. August von 400 wieder auf 325 Euro gesenkt. Das sei geschehen, um die paritätische Finanzierung der Sozialbeiträge wieder herzustellen, hieß es aus dem Arbeitsministerium. Bei der Anhebung der Minijob-Grenze von 325 auf 400 Euro war dies übersehen worden. Bis zur Minijob-Grenze zahlt der Arbeitgeber 25 Prozent Sozialabgaben, nicht aber der Arbeitnehmer.

08.08.2003

Quelle: http://newswelt.stimme.de/newsticker/0,2081247189,0,0,0,0.html/

Wer sucht der findet.

Is noch gar nicht so lange her, da hatten wir das hema schon:

400€-Jobs

Ja ich weiss das ich recht habe, aber mein Arbeitgeber nicht!

Hab deßhalb Probleme!Die Perso-Frau meines Nebenjobs hat keine Ahnung von nichts! Aber mich anmotzen!Das sind die richtigen!

Wieviel Prozent wären das ungefair bei 350€ Einkommen? 20%?

Deine Info ist ein bisschen mager!

Also du bist in der Ausbildung und hast einen 400€-Job zusätzlich oder wie? Kommst du in der Ausbildung über die 400€ bzw. über die neue Grenze?

Und deine zuständige LVA (Landesversicherungsanstalt) gibt bestimmt Infos oder schickt dir Broschüren zu. Meine aus Landshut hats gemacht. (Das war aber noch zu 630DM-Jobs-Zeiten).

Die können dir auch sagen, wie das alles klappt. Ob es möglich ist mehrer MiniJobs zu haben, wo jeweils der Arbeitgeber die Abgaben trägt?

Oder ob das dann alles zusammen gerechnet wird?

Ich habe in der Ausbildung nie unter der Minijobgrenze oder der Grenze wo man keine Lohnsteuer zahlen muss, gelegen, habe also immer vollversteuert gearbeitet.

Und was reinhaut ist nicht die Steuer, sondern Kranken und Rentenversicherung.

Pauschal kann man nicht sagen, wieviel dir insgesammt abgezogen wird... aber so ca. 20% werdens sein (-+5).

Ist eine Prognose, weil man von dir ja keine Info bekommt, wie deine Lage wirklich ist.

Also bin azubi und soll im nächsten Monat 350 € bekommen und vorher 300 € und nun wollte ich Wissen wieviel Abgaben es bei 350€ wären.

Und wie ist das mit deinem Nebenjob? Haste so einen oder nicht?

Wie wenn ja, weiss ich nicht wie es aussieht, wenn man dann einen Geringverdiener-Job hat, und einmal, und zwar mit dem Hauptjob, über dieser Grenze liegt.

nein kein Nebenjob. Aber muss ich woll langsam überdenken da ich jetze ein Auto Finanzieren muss und das ist nich billig.

Nur das Azubi-Gehalt. Dann wirst mit ca. 20% Abzüge rechnen müssen. Frag deinen AG, ob nicht vielleicht mit 325€ auch einverstanden wäre. Sind zwar 25€ weniger Brutto aber ca. 40€ mehr Netto für dich.

Und wenns zu nen Nebenjob kommt, informier dich vorher, wie das berechnet wird, sonst kanns sein, dass du für weniger Geld mehr arbeitest, wegen zusätzlicher abgaben, die für die wegen Überschreitung irgendeiner Grenze anfallen.

So denn, wünsch dir was!

Also wenn du so wenig Lohn bekommst hast du doch bestimmt Anspruch auf Beihilfe.

Frag mal beim zuständigen AA nach. Da gibts zum Beispiel Berufsausbildungsbeihilfe (BAB). Die einzige Bedingung dafür ist, dass du zu Hause ausziehen musst (kannst auch zu Verwandten ziehen) und deine Eltern nicht Schwerverdiener sind.

Original geschrieben von The_red_one

Nur das Azubi-Gehalt. Dann wirst mit ca. 20% Abzüge rechnen müssen. Frag deinen AG, ob nicht vielleicht mit 325€ auch einverstanden wäre. Sind zwar 25€ weniger Brutto aber ca. 40€ mehr Netto für dich.

Und wenns zu nen Nebenjob kommt, informier dich vorher, wie das berechnet wird, sonst kanns sein, dass du für weniger Geld mehr arbeitest, wegen zusätzlicher abgaben, die für die wegen Überschreitung irgendeiner Grenze anfallen.

So denn, wünsch dir was!

Wegen dem Nebenjob: Wenn der unter der Grenze,400€ durchschnitlich im Monat, liegt gibt es keine Abzüge!

Nicht 400€, jetzt 350:D

Das gilt denke ich auch für den Nebenjob. Azubis sind von dieser Geringverdienerregelung nur so oft bertroffen, weil das Gehalt sich oft in diesem Bereich bewegt.

Wenn du dich mit Haupt- und Nebnejob parallel schon beschäftigt hat, na denn:

Fröliches Geld verdienen!

Waaah ihr macht mich ganz wuschig ;) also wenn ich jetzt angenommen ganz knapp unter 400€ verdiene (und nur das) als azubi, falle ich unter die Geringverdienergrenze.

Muss ich dann was zahlen oder net? Ein Minijob ist es ja nicht mehr wegen der neuen Regelung.

Original geschrieben von QuietscheenteKai

Waaah ihr macht mich ganz wuschig ;) also wenn ich jetzt angenommen ganz knapp unter 400€ verdiene (und nur das) als azubi, falle ich unter die Geringverdienergrenze.

Muss ich dann was zahlen oder net? Ein Minijob ist es ja nicht mehr wegen der neuen Regelung.

Solange es über 325€ sind, jap. Die 400€ sollen ja auf 325€ als Grenze runtergehen.

Dann gehörts du zu den Glücklichen. Sorry.

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