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Empfohlene Antworten

Veröffentlicht

Hallo Leutz,

ich befinde mich z.Zt. in einer Umschulung FI/AE (Abschluss Jan. 2004) . Leider haben wir lediglich 1 Buch vom Bildungsträger erhalten (IT-Handbuch). Kann das normal sein??

Ein im Englisch-Vorkurs-Vertrag aufgeführtes Lehrbuch im Wert von 20 DM haben wir auch nicht bekommen...

Weiß jemand, ob man Anspruch auf die zur Verfügung gestellten Lehrmittel wie PC und Softwarelizenzen hat?

Dafür werden doch auch Gelder vom AA zur Verfügung gestellt - ja eigentlich für jeden einzelnen Teilnehmer.?

Wäre Euch sehr sehr dankbar, für Eure Erfahrungen und Wissen zu diesem Thema.

Danke schonmal

:WD

Jojo

winke,

du hast nur Anspruch auf die Lehrmittel vom AA wenn die in deinem "Bildungsgutschein" auch mitaufgelistet waren und das der Betrieb/die Ausbilungsstätte auch ausgefüllt hat.

Bei mir war es so, deswegen bekomm ich auch alles vom AA gezahlt.

Ich mache eine betriebliche Umschulung, gebe nur die Rechnungen ab und bekomm des dann überwiesen, bzw mein Betrieb. Je nachdem wers gezahlt hat.

Nen allgemeinen Anspruch hast du nicht darauf.

Greets,

Mel

@sissle

sag mal, was ist denn ein Bildungsgutschein - meinst du evtl . auch einen Umschulungsvertrag damit??

danki für deinen beitrag

Jojo:rolleyes:

noe,

wenn du ne Umschulung beantragst bekommt man seit geraumer Zeit nen Bildungsgutschein. Auf dem steht drauf was und in wie weit deine Umschulung vom Arbeitsamt finanziert wird.

Du musst ja, bevor du ne Umschulung anfängst ein paar Formulare abgeben, die teils von dir, teils vom Betrieb/Bildungsträger ausgefüllt werden müssen.

Bei mir war Unterhalsgeld, Fahrtkosten, Schulungskosten, Arbeits/Lehrmittel, Prüfungsgebühr und evtl. Nachhilfeunterricht angekreuzt und somit auch vom Arbeitsamt bewilligt worden.

Dann bekommst du nen Bescheid und dann hast dus offiziell das du das alles bekommst.

Greets

Mel

ein bildungsgutschein wurd dir VOR der umschulung vom arbeitsamt ausgehändigt. und ich u.a. die grundlage für die vom arbeitsamt gefördere umschulung.

d.h. du solltest zwei verträge haben einen umschulungsvertrag zwischen dir und deinem ausbildungsvertrieb mit IHK logo (möglicherweise) oben drauf. und ich habe noch einen vom arbeitesamt zwischen mir und arbeitsgeber wobei das AA da auch eine kopie bekommen hat.

zumindest hab ichs so verstanden.

kann mich gerne wer verbessern.

genau, da hast du recht.

weil ohne bildungsgutschein ist eine umschulung mittlerweile unmöglich.

der muss ja auch vorher abgegeben werden, damit man gefördert wird.

Original geschrieben von Teppi

ein bildungsgutschein wurd dir VOR der umschulung vom arbeitsamt ausgehändigt. und ich u.a. die grundlage für die vom arbeitsamt gefördere umschulung.

Teilnehmer, die bis zum 28.Februar 2003 einen Lehrgang beginnen, brauchen noch keinen Gutschein.

mhm okey hab halt erst seit letztem monat die maßnahme laufen :marine

@sissle

Danke SCHKAUBI ;)

@teppi

Danke dir für deinen Tipp. Muss ich doch mal nachsehen, was bei mir so für Unterlagen rumschwirren:mod:

Also werd ich den Bildungsgutschein wohl kaum finden, allenfalls 2Verträge und nen Bescheid über die Förderung meiner Umschulung.

thx so far

Jojo

@bimei

danke für die Info! Vielleicht der Grund , dass ich das Teil nicht kannte...

:mod:

nachdem man so ne umschulung auch innerhalb von 6 Monaten machen kann,

und du ja nur schriebst wann du deinen Abschluss machst, hätte des ja sein können.

aber egal,

hast ja das was du wolltest.

@sissle

nu kloa:rolleyes:

danke dir

bekommst du berufsausbilungsbeihilfe ? BAB?

Wenn ja könnte ne Chance bestehen, wenn net, dann net...

Original geschrieben von El Criminale

wie is das denn wenn man eine "ganz normale Ausbildung" macht, bekommt man dann die Bücher auch bezahlt???

Was sollen "die Bücher" sein und wer der Zahlende? Naja, seis drum:

Im BBiG steht:

§6 Berufsausbildung

(1) Der Ausbildende hat

1. dafür zu sorgen, daß dem Auszubildenden die Fertigkeiten und Kenntnisse vermittelt werden, die zum Erreichen des Ausbildungszieles erforderlich sind, und die Berufsausbildung in einer durch ihren Zweck gebotenen Form planmäßig, zeitlich und sachlich gegliedert so durchzuführen, daß das Ausbildungsziel in der vorgesehenen Ausbildungszeit erreicht werden kann,

2. selbst auszubilden oder einen Ausbilder ausdrücklich damit zu beauftragen,

3. dem Auszubildenden kostenlos die Ausbildungsmittel, insbesondere Werkzeuge und Werkstoffe zur Verfügung zu stellen, die zur Berufsausbildung und zum Ablegen von Zwischen- und Abschlußprüfungen, auch soweit solche nach Beendigung des Berufsausbildungsverhältnisses stattfinden, erforderlich sind,

4. [...]

5. [...]

Also einfach auch mal im Betrieb fragen, welche Bücher zur Verfügung gestellt werden können.

Heb dir die Rechnungen auf, die kannst von der Steuer absetzen und die wirst ja haben, wenn du unterm Jahr anfängst :)

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