Veröffentlicht 19. Oktober 200024 j zu Aufgabe 4.6) ich denke ebenfalls, dass hier die Lösung Nr.5 ist, da der Arbeitgeber die Hälfte vom Arbeitnehmer und noch seine Hälfte an Sozialabgaben abführen muss. zu Aufgabe 1.7) warum zur Hölle soll den die Rückwärtsrechnung vor der Vorwärtsrechnung kommen? Das würde zwar zur IHK passen, aber ist dennoch unlogisch! Ich muss die Vorwärtsrechnung machen, um dann die Rückwärtsrechnung überhaupt machen zu können. Oder irre ich jetzt??? zu Aufgabe 4.1) hier bin ich übrigens für Lösung Nr.4; Auszubildende dürfen doch nicht länger als 10 Std. zuzügl. der Pausen arbeiten.
19. Oktober 200024 j hi, zu 1.7 kann ich dir nur vollkommen recht geben, erst vorwärts rechnen, dann rückwärts. schließlich braucht man, wie du schon erwähnt hast, die ergebnisse der vorwärtsrechnung für die rückwärtsrechnung. gruß, sun
19. Oktober 200024 j könnt Ihr vielleicht die Diskussion im anderen Threasd weiterhführen. zu 1.7 es hat nie einer was anderes behauptet. Die Reihenfolge bleibt immer noch bei 2,4,3,1,5 grüsse. Rene
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