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Ausbildungsnachweis (Berichtsheft)

Empfohlene Antworten

Veröffentlicht

Sind Maschinell erstellte Ausbildungnachweise bei der IHK zulässig und in welchem Format müssen sie Vorliegen?

... ich kann mir nicht vorstellen, daß ein Prüfungsausschuss in einem IT-Beruf noch handgeschriebene Nachweise verlangt. Gedruckte Berichte kann man wenigstens lesen.

Es gibt meines Wissens auch keine Vorschrift, die eine bestimmte Form vorschreibt. Aber wenn du wirklich ganz sicher gehen willst, frag doch einfach bei der zuständigen IHK nach.

Martin

Tachchen.

Es empfiehlt sich folgendes (bzw. ist ausreichend):

- Erstellung von monatlichen Berichten

- eingeteilt in Wochen

- Stichpunktartige Zusammenfassung

(ggf. mit Zeitanteil der Arbeiten)

Anbei ein Muster, wie ich es verwende (die Spalte "Monatliches Lehrgespräch ist eine Besonderheit bei meinem Ausbildungsbetrieb).

Gruß

kreisler

Hi,

bei uns in der Firma werden seid 2 Jahren Fachinformatiker ausgebildet. Es wurde immer ein gedrucktes Exemplar des Berichthefts eingereicht und es gab noch nie Probleme.

Bis bald

Andreas

Äh, logisch!

Wer braucht noch irgendwas handschriftlich?

(Ich kann ja nicht mal mehr mit einem Stift schreiben... ;-) )

wann und wo muss denn eigentlich das Berichtsheft eingereicht werden?

Muss ich das zur schriftlichen Prüfung mitbringen?

Das Berichtsheft muß bei der mündlichen Prüfung (Präsentation und Fachgespräch) vorgelegt werden.

flasch, das Berichtsheft muss zur Schriftlichen Prüfung mitgebracht werden, jedenfalls in Hessen :P

<BLOCKQUOTE><font size="1" face="Verdana, Arial, Helvetica">Zitat:</font><HR>Original erstellt von cassa:

flasch, das Berichtsheft muss zur Schriftlichen Prüfung mitgebracht werden, jedenfalls in Hessen :P

Hi,

soweit ich von anderen Auszubildenen weiß, wollte noch nie jemand etwas aus dem Berichtsheft etwas wissen.

100% sicher bin ich mir da aber nicht.

Andreas

salve,

ich benutze ein excel-Formular fürs Berichtsheft .

Zum download und ankucken: www.hentze.de/formular_leer.xls

greety gerry

Hallo Leute,

folgende Mail hat mich heute erreicht:

Sehr geehrte Damen und Herren,

grundsätzlich ist es erlaubt, die Ausbildungsnachweise am PC zu führen, wenn

die Voraussetzungen laut beiliegendem Merkblatt "Hinweise zur Führung von

Ausbildungsnachweisen" erfüllt sind. Bei der Vorlage von

Ausbildungsnachweisen ist jedoch nach wie vor die Papierform erforderlich.

Nachstehende Datei kann z. B. zur Führung verwendet werden: Berichtsheft.doc

Mit freundlichen Grüßen

Werner Schurm IHK Passau

(Ausbildungsberater für gewerblich-technische Berufe)

Damit sollte die Frage dann geklärt sein....

mfg itschueler

<BLOCKQUOTE><font size="1" face="Verdana, Arial, Helvetica">Zitat:</font><HR>Original erstellt von blue_m:

wann und wo muss denn eigentlich das Berichtsheft eingereicht werden?

Muss ich das zur schriftlichen Prüfung mitbringen?

<BLOCKQUOTE><font size="1" face="Verdana, Arial, Helvetica">Zitat:</font><HR>Original erstellt von cassa:

flasch, das Berichtsheft muss zur Schriftlichen Prüfung mitgebracht werden, jedenfalls in Hessen :P

<BLOCKQUOTE><font size="1" face="Verdana, Arial, Helvetica">Zitat:</font><HR>Original erstellt von abfahrt76:

ist dem kongred so?? auf unserer prüfungseinladung (muß man da eigentlich hingehen ,-)??) steht das zur vorlage des ausbildungsnachweises gesondert informiert wird... müßte sonst am we noch ein paar monate nachtragen... ,-)

we will see

<BLOCKQUOTE><font size="1" face="Verdana, Arial, Helvetica">Zitat:</font><HR>Original erstellt von blue_m:

na immerhin... wir haben nicht mal ne einladung gekriegt.... aber wir mussten es bei der schriftlichen nicht vorlegen...

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