Veröffentlicht 6. November 200024 j Sind Maschinell erstellte Ausbildungnachweise bei der IHK zulässig und in welchem Format müssen sie Vorliegen?
6. November 200024 j ... ich kann mir nicht vorstellen, daß ein Prüfungsausschuss in einem IT-Beruf noch handgeschriebene Nachweise verlangt. Gedruckte Berichte kann man wenigstens lesen. Es gibt meines Wissens auch keine Vorschrift, die eine bestimmte Form vorschreibt. Aber wenn du wirklich ganz sicher gehen willst, frag doch einfach bei der zuständigen IHK nach. Martin
6. November 200024 j Tachchen. Es empfiehlt sich folgendes (bzw. ist ausreichend): - Erstellung von monatlichen Berichten - eingeteilt in Wochen - Stichpunktartige Zusammenfassung (ggf. mit Zeitanteil der Arbeiten) Anbei ein Muster, wie ich es verwende (die Spalte "Monatliches Lehrgespräch ist eine Besonderheit bei meinem Ausbildungsbetrieb). Gruß kreisler
6. November 200024 j Hi, bei uns in der Firma werden seid 2 Jahren Fachinformatiker ausgebildet. Es wurde immer ein gedrucktes Exemplar des Berichthefts eingereicht und es gab noch nie Probleme. Bis bald Andreas
6. November 200024 j Äh, logisch! Wer braucht noch irgendwas handschriftlich? (Ich kann ja nicht mal mehr mit einem Stift schreiben... ;-) )
7. November 200024 j wann und wo muss denn eigentlich das Berichtsheft eingereicht werden? Muss ich das zur schriftlichen Prüfung mitbringen?
7. November 200024 j Das Berichtsheft muß bei der mündlichen Prüfung (Präsentation und Fachgespräch) vorgelegt werden.
8. November 200024 j flasch, das Berichtsheft muss zur Schriftlichen Prüfung mitgebracht werden, jedenfalls in Hessen
8. November 200024 j <BLOCKQUOTE><font size="1" face="Verdana, Arial, Helvetica">Zitat:</font><HR>Original erstellt von cassa: flasch, das Berichtsheft muss zur Schriftlichen Prüfung mitgebracht werden, jedenfalls in Hessen
8. November 200024 j Hi, soweit ich von anderen Auszubildenen weiß, wollte noch nie jemand etwas aus dem Berichtsheft etwas wissen. 100% sicher bin ich mir da aber nicht. Andreas
8. November 200024 j salve, ich benutze ein excel-Formular fürs Berichtsheft . Zum download und ankucken: www.hentze.de/formular_leer.xls greety gerry
9. November 200024 j Hallo Leute, folgende Mail hat mich heute erreicht: Sehr geehrte Damen und Herren, grundsätzlich ist es erlaubt, die Ausbildungsnachweise am PC zu führen, wenn die Voraussetzungen laut beiliegendem Merkblatt "Hinweise zur Führung von Ausbildungsnachweisen" erfüllt sind. Bei der Vorlage von Ausbildungsnachweisen ist jedoch nach wie vor die Papierform erforderlich. Nachstehende Datei kann z. B. zur Führung verwendet werden: Berichtsheft.doc Mit freundlichen Grüßen Werner Schurm IHK Passau (Ausbildungsberater für gewerblich-technische Berufe) Damit sollte die Frage dann geklärt sein.... mfg itschueler
12. November 200024 j <BLOCKQUOTE><font size="1" face="Verdana, Arial, Helvetica">Zitat:</font><HR>Original erstellt von blue_m: wann und wo muss denn eigentlich das Berichtsheft eingereicht werden? Muss ich das zur schriftlichen Prüfung mitbringen?
16. November 200024 j <BLOCKQUOTE><font size="1" face="Verdana, Arial, Helvetica">Zitat:</font><HR>Original erstellt von cassa: flasch, das Berichtsheft muss zur Schriftlichen Prüfung mitgebracht werden, jedenfalls in Hessen
16. November 200024 j <BLOCKQUOTE><font size="1" face="Verdana, Arial, Helvetica">Zitat:</font><HR>Original erstellt von abfahrt76: ist dem kongred so?? auf unserer prüfungseinladung (muß man da eigentlich hingehen ,-)??) steht das zur vorlage des ausbildungsnachweises gesondert informiert wird... müßte sonst am we noch ein paar monate nachtragen... ,-) we will see
17. November 200024 j <BLOCKQUOTE><font size="1" face="Verdana, Arial, Helvetica">Zitat:</font><HR>Original erstellt von blue_m: na immerhin... wir haben nicht mal ne einladung gekriegt.... aber wir mussten es bei der schriftlichen nicht vorlegen...
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