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Kindergeld

Empfohlene Antworten

Veröffentlicht

Hallo,

ich habe im Juni 2003 meine Ausbildung zum Fachinformatiker Anwendungsentwicklung abgeschlossen. Danach habe ich ein halbes Jahr in meinem Beruf gearbeitet und ab den 01.01.2004 fange ich ein Wirtschaftsinformatik-Studium an.

Soviel ich weiß habe ich, da ich ein halbes Jahr gearbeitet habe, keinen Anspruch auf Kindergeld. Nun habe ich von einer Ausnahmeregelung gehört. Wenn das Studium direkt mit der Ausbildung zusammenhängt gilt das Studium (obwohl eigentlich zweite Ausbildung) noch zur Erstausbildung.

Weiss jemand dazu genaueres???

Viele Grüße

Servus,

das mit dem Arbeiten hat nichts mit dem Kindergeld zu tun. Es kommt auf folgende Sachen an, ob du Kindergeld bekommst:

- Du musst unter 27 sein

- Du musst in Ausbildung sein, wenn Du älter als 18 bist

- Du darfst einen Grenzbetrag mit Deinem Einkommen nicht überschreiten. Sind um die 7000 Euro pro Jahr.

Schau Dir mal die folgenden Seiten an, die sind zu diesem Thema ganz gut.

http://www.arbeitsamt.de/hst/services/lis/kg/index.html

Peter

Original geschrieben von kuekenMcNugget

Hallo,

ich habe im Juni 2003 meine Ausbildung zum Fachinformatiker Anwendungsentwicklung abgeschlossen. Danach habe ich ein halbes Jahr in meinem Beruf gearbeitet und ab den 01.01.2004 fange ich ein Wirtschaftsinformatik-Studium an.

Soviel ich weiß habe ich, da ich ein halbes Jahr gearbeitet habe, keinen Anspruch auf Kindergeld. Nun habe ich von einer Ausnahmeregelung gehört. Wenn das Studium direkt mit der Ausbildung zusammenhängt gilt das Studium (obwohl eigentlich zweite Ausbildung) noch zur Erstausbildung.

Weiss jemand dazu genaueres???

Viele Grüße

Hm, also so wie ich das sehe verwechselst Du das mit BAFÖG. Da gibt es diese Regelung nämlich wirklich. Beim Kindergeld kommt es nur auf Dein Einkommen an (und als Student wirst Du da wohl nicht viel haben...) Wie mein Vorposter allerdings schon gesagt hat, da gibt es massig Threads. Einfach mal die Suchfunktion bemühen...

wie oben schon gepostet wurde hängt das vom Jahreseinkommen ab, hast du die grenze überschritten gibt es für dieses jahr kein kindergeld mehr, da du aber im januar mit dem studium anfängst, dürftest du damit keine probleme haben, also dann viel erfolg

gruss puzzlefreak

Archiv

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