Veröffentlicht 2. Februar 200421 j Hallo, folgende Situation: Ich habe einen auf 2 Jahre befristeten Arbeitsvertrag der am 25.02.2004 ausläuft. Mein Chef zahlt auf Initiative eines anderen Mitarbeiters auch mir 0,5 Monate Weihnachtsgeld, die bei der Januarabrechnung dabei waren. Dieses Weihnachtsgeld ist nicht vertraglich irgendwo festgelegt. Nun bin ich aber stark am Schwanken, ob ich hier über den 25.02.2004 hinaus arbeiten möchte, da ich ein anderes Angebot habe. Davon weiß mein aktueller Chef aber noch nichts. Frage: Kann er das Weihnachtsgeld zurückfordern? Ulmtal
2. Februar 200421 j also den genauen Gesetzestext weiß ich ned. Jedenfalls ist das Stichdatum normalerweise der 31. März. Bis dahin dürfte er es eigentlich zurückfordern. Aber wie gesagt, weiß ich nicht, ob es gesetzlich so vorgeschrieben ist. Haste denn eigentlich ned mit deinem Chef geredet, ob du überhaupt bleiben kannst? Is ja nimmer lang hin. Ich hatte sogar noch mehr Pech. Hatte zum 1. April wegen WG gekündigt. Auflösungsvertrag ist gekommen bis einschließlich 31. März. Bin stutzig geworden und hatte bei der Gewerkschaft nachgefragt. Die sagten, das passt schon und 14 Tage später kam der Lohnzettel mit 0 € drauf und sogar noch nen Minusbetrag, den ich zahlen sollte Nachfrage was das soll. Ihr Pech, Vertrag so unterschrieben. Vor Gericht geklagt. Hat sich über 1 Jahr hingezogen, aber der Richter gab mir 2x Recht
2. Februar 200421 j Ich kündige ja nicht, sondern lasse den Vertrag einfach auslaufen. Das man bei Kündigung teilweise zurückzahlen muss, habe ich schon gefunden, allerdings nur wenn es vertraglich so festgehalten wurde. Bei mir ist nix vertraglich geregelt und Tarifvertrag gibt es bei mir auch nicht. Gesprochen habe ich noch nicht mit ihm, da ich erst den anderen Arbeitsvertrag unterschriftsreif vor mir liegen haben möchte. Darum werde ich mich aber die Woche kümmern und das sollte auch nur eine Formsache sein. In dem Fall käme auch eine Weiterbeschäftigung nicht in Frage. Also wenn jemand ein Gerichtsurteil oder so weiß, würde ich mich freuen. Ulmtal
2. Februar 200421 j Original geschrieben von Ulmtal Dieses Weihnachtsgeld ist nicht vertraglich irgendwo festgelegt. Das ist erstmal eine freiwillige Zahlung im Rahmen des befristeten Arbeitsvertrages, die er nicht auf Grundlage einer eventuellen Weiterbeschäftigung gezahlt hat. Aber vorsichtshalber: Ist das auf der Abrechnung gesondert ausgewiesen? Und wenn ja, als was?
2. Februar 200421 j Original geschrieben von bimei Aber vorsichtshalber: Ist das auf der Abrechnung gesondert ausgewiesen? Und wenn ja, als was? Ja, als Weihnachtsgeld Einordnung -> laufender Bezug SV -> Vorjahr
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