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Empfohlene Antworten

Veröffentlicht

Hallo,

Da ich ja nur bis zum 30. August 2004 einen Ausbildungsvertrag habe,

wird auch mein Urlaub für dieses Jahr normalerweise Anteilig

berrechnet.

Gibt es ein Gesetz, dass vorschreibt, dass die

Gesamtjahresurlaubstage/12*Monate gerechnet werden

muss ?

Bei 30 Urlaubstagen im Jahr, würde mir ja für dieses Jahr nach dieser

Rechnung 20 Tage zustehen, aber in meinem Vertrag, so habe ich

festgestellt, steht nur 15 Tage.

Heißt das nun, Pech gehabt ?

mfg

Alex

Original geschrieben von Posaune.Alex

Gibt es ein Gesetz, dass vorschreibt, dass die

Gesamtjahresurlaubstage/12*Monate gerechnet werden

muss ?

§ 5 BUrlG Teilurlaub

(1) Anspruch auf ein Zwölftel des Jahresurlaubs für jeden vollen Monat des Bestehens des Arbeitsverhältnisses hat der Arbeitnehmer

a) für Zeiten eines Kalenderjahres, für die er wegen Nichterfüllung der Wartezeit in diesem Kalenderjahr keinen vollen Urlaubsanspruch erwirbt;

B) wenn er vor erfüllter Wartezeit aus dem Arbeitsverhältnis ausscheidet;

c) wenn er nach erfüllter Wartezeit in der ersten Hälfte eines Kalenderjahres aus dem Arbeitsverhältnis ausscheidet.

(2) ...

(3) ...

Gilt vorausgesetzt, es steht nichts anderes im Vertrag.

Bei 30 Urlaubstagen im Jahr,

Hast Du denn vertraglich 30 Tage Urlaub?

aber wenn im vertrag 15 urlaubstage festgeschrieben sind gibts halt nur die 15 ,oder?

Original geschrieben von Tinsel

aber wenn im vertrag 15 urlaubstage festgeschrieben sind gibts halt nur die 15 ,oder?

Deshalb schrieb ich ja, vorausgesetzt, es steht nichts anderes im Vertrag. ;-)

ups

stimmt überlesen

Gabs da nicht in irgendeinem Gesetz mal eine Regelung, dass Änderungen der gesetzlichen Regelung niemals zu Ungunsten des Azubis ausfallen dürfen? Erinnere mich vage, dass mein Wirtschlaftslehrer mal sowas gesagt hat.

Aber sicher bin ich mir da nicht.

@Daiana:

Wie meinst Du das mit zu Ungunsten des Azubis bei gesetzlichen Aenderungen?

Der gesetzliche Mindesturlaub ist fuer Minderjaehrige im Jugendarbeitsschutzgesetz und fuer Erwachsene im Bundesurlaubsgesetz festgelegt.

Beide Gesetze sind in diesem Punkt in den letzten Jahren nicht geaendert worden.;)

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