Veröffentlicht 12. Februar 200421 j Hallo, Da ich ja nur bis zum 30. August 2004 einen Ausbildungsvertrag habe, wird auch mein Urlaub für dieses Jahr normalerweise Anteilig berrechnet. Gibt es ein Gesetz, dass vorschreibt, dass die Gesamtjahresurlaubstage/12*Monate gerechnet werden muss ? Bei 30 Urlaubstagen im Jahr, würde mir ja für dieses Jahr nach dieser Rechnung 20 Tage zustehen, aber in meinem Vertrag, so habe ich festgestellt, steht nur 15 Tage. Heißt das nun, Pech gehabt ? mfg Alex
12. Februar 200421 j Original geschrieben von Posaune.Alex Gibt es ein Gesetz, dass vorschreibt, dass die Gesamtjahresurlaubstage/12*Monate gerechnet werden muss ? § 5 BUrlG Teilurlaub (1) Anspruch auf ein Zwölftel des Jahresurlaubs für jeden vollen Monat des Bestehens des Arbeitsverhältnisses hat der Arbeitnehmer a) für Zeiten eines Kalenderjahres, für die er wegen Nichterfüllung der Wartezeit in diesem Kalenderjahr keinen vollen Urlaubsanspruch erwirbt; wenn er vor erfüllter Wartezeit aus dem Arbeitsverhältnis ausscheidet; c) wenn er nach erfüllter Wartezeit in der ersten Hälfte eines Kalenderjahres aus dem Arbeitsverhältnis ausscheidet. (2) ... (3) ... Gilt vorausgesetzt, es steht nichts anderes im Vertrag. Bei 30 Urlaubstagen im Jahr, Hast Du denn vertraglich 30 Tage Urlaub?
12. Februar 200421 j aber wenn im vertrag 15 urlaubstage festgeschrieben sind gibts halt nur die 15 ,oder?
12. Februar 200421 j Original geschrieben von Tinsel aber wenn im vertrag 15 urlaubstage festgeschrieben sind gibts halt nur die 15 ,oder? Deshalb schrieb ich ja, vorausgesetzt, es steht nichts anderes im Vertrag. ;-)
18. Februar 200421 j Gabs da nicht in irgendeinem Gesetz mal eine Regelung, dass Änderungen der gesetzlichen Regelung niemals zu Ungunsten des Azubis ausfallen dürfen? Erinnere mich vage, dass mein Wirtschlaftslehrer mal sowas gesagt hat. Aber sicher bin ich mir da nicht.
20. Februar 200421 j @Daiana: Wie meinst Du das mit zu Ungunsten des Azubis bei gesetzlichen Aenderungen? Der gesetzliche Mindesturlaub ist fuer Minderjaehrige im Jugendarbeitsschutzgesetz und fuer Erwachsene im Bundesurlaubsgesetz festgelegt. Beide Gesetze sind in diesem Punkt in den letzten Jahren nicht geaendert worden.
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