Veröffentlicht 2. März 200421 j Servus @all. Mich quält eine Frage, bei der weder die boardeigene Suchfunktion noch Google hilfeich waren: Ich fahre jeden Tag 83 Kilometer einfach in die Arbeit. Damit ich am Ende des Monats mein Gehalt nicht vollständig an den zuständigen Tnkstellenbesitzer überweisen darf, habe ich einen monatlichen Lohnsteuerfreibetrag von XXX,XX€ auf der Karte eingetragen. Dies erhöht meinen Nettolohn um XXX,XX€. Nun kommt meine Firma auf die glorreiche Idee, sich an meinen Fahrtkosten zu beteiligen, anstatt mir mehr Lohn bezahlen zu müssen. Sie denkt dabei an YYY,YY€. Jetzt meine Frage: Kann ich beides parallel laufen lassen oder muss ich den Lst-Freibetrag austragen? Dann wäre der Fahrtkostenzuschuss zwar schön, aber im Endeffekt nicht mehr im Geldbeutel als jetzt. Dann würde ich meinem putzigen AG nämlich leider absagen (und er soll mir, na sagenwir mal 5000€ im Monat mehr bezahlen. ). Bin für alle Antworten dankbar. D_Z
2. März 200421 j Hallo! Also für meine Werbekostenabrechnung muß ich die Leistungen vom Arbeitgeber (sprich Fahrtkostenzuschuß / Verpflegungsgeld) von meinen Werbungskosten abziehen. -> Lohnsteuerausgleich fällt geringer aus. wäre zwar schön, aber doppelt kassieren geht net. Gruß BSO
2. März 200421 j Da muss ich meinem Vorredner zu sprechen. Da sich deine Firma beteiligen will, musst du deinen Freibetrag runtersetzen lassen bzw. wieder austragen, kommt eben drauf an, was deine Firma bezahlt. Nicht dass du am Ende des Jahres eine fette Nachzahlung leisten musst.
2. März 200421 j Autor Nicht geradew das, was ich hören wollte...... Aber ich hatte es schon vermutet. Merci für die Hilfe. Da wird mein AG wohl in den sauren Apfel beissen müssen und das Bruttogehalt anpassen.
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