hades Geschrieben 28. März 2004 Geschrieben 28. März 2004 Original geschrieben von rote_gefahr gillt das für jedes Bundesland oder nur für einzelne ? ich bin bei der ihk hessen Es ist nicht vom Bundesland abhaengig. Deine zustaendige IHK, in Deinem Fall die IHK Hessen, legt die Pruefungsbedingungen (Ort, erlaubte Hilfsmittel, Aenderungen/Erweiterungen an Hilfsmitteln) fuer Ihren Kammerbezirk fest. IdR ist ein Tabellenbuch bei GH1 und GH2 erlaubt, bei WISO nicht.
Todo Geschrieben 28. März 2004 Geschrieben 28. März 2004 im übrigen durften wir bei unserer AP vor der IHK Hessen das tabellenbuch nur mit "Stichwörtern" erweitern..... Z. B. durften wir seiten markieren um bestimmte themengebiete schneller zu finden. Einzelne wichtige Stichwörter durften hierbei hinzugefügt werden. Alles andere wurde untersagt! Die Tabellenbücher wurden auch vor der Prüfung überprüft.....
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