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Empfohlene Antworten

Veröffentlicht

hi,

hi ich hab mal eine frage: mache zur Zeit (bzw. seit einem halben jahr) in München meine Ausbildung als FI/AE, durch einen guten Freund hab ich nun ein Angebot meine Ausbildung in Berlin weitermachen bekommen. Diese sagt mir wegen den zukunftschancen usw. sehr zu. Aber nun zu meiner Frage, wie gehe ich am besten vor und wie läuft das mit der Berufsschule, ich kann nicht weiter in münchen auf die berufsschule oder?

mfg chrisi

Hi,

du bist einen Vertrag eingegangen und den musst du außerhalb der Probezeit auch einhalten.

Einzige Möglichkeit, dein Chef stimmt einer Vertragsauflösung zu.

Gruß Jaraz

nein ich habe eine kündigungsfrist von 4 wochen steht drin, soweit ich richtig lesen kann

// Edit achja, hab vergessen das mir jetzt schon bei meinem jetzigen betrieb gesagt wurde das ich net übernommen werde und die firma nur aus image gründen ausbildet

Original geschrieben von chrisOo

nein ich habe eine kündigungsfrist von 4 wochen steht drin, soweit ich richtig lesen kann

Aus einer Ausbildungsvertragsvorlage:

§ 7 – Kündigung

1. (Kündigung während der Probezeit) (§ 15 Abs. 1 BBiG)

Während der Probezeit kann das Berufsausbildungsverhältnis ohne Einhaltung einer

Kündigungsfrist und ohne Angabe von Gründen gekündigt werden.

2. (Kündigungsgründe) (§ 15 Abs. 2 BBiG))

Nach der Probezeit kann das Berufsausbildungsverhältnis nur gekündigt werden

a) aus einem wichtigen Grund ohne Einhalten einer Kündigungsfrist

B) vom Auszubildenden mit einer Kündigungsfrist von 4 Wochen, wenn er die Berufsausbildung

aufgeben oder sich für eine andere Berufstätigkeit ausbilden lassen wil.

3. (Form der Kündigung) (§ 15 Abs. 3 BBiG)

Die Kündigung muss schriftlich, im Fale der Nr. 2 unter Angabe der Kündigungsgründe

erfolgen.

4. (Unwirksamkeit einer Kündigung) (§ 15 Abs. 4 BBiG)

Eine Kündigung aus einem wichtigen Grund ist unwirksam, wenn die ihr zugrunde liegenden

Tatsachen dem zur Kündigung Berechtigten länger als 2 Wochen bekannt sind. Ist ein

Schlichtungsverfahren gem. § 9 eingeleitet, so wird bis zu dessen Beendigung der Lauf

dieser Frist gehemmt.

5. (Schadensersatz bei vorzeitiger Beendigung) (§ 16 BBiG)

Wird das Berufsausbildungsverhältnis nach Ablauf der Probezeit vorzeitig gelöst, so kann der

Ausbildende oder der Auszubildende Ersatz des Schadens verlangen, wenn der andere den

Grund für die Auflösung zu vertreten hat. Das gilt nicht bei Kündigung wegen Aufgabe oder

Wechsels der Berufsausbildung nach Nr. 2 b. Der Anspruch erlischt, wenn er nicht innerhalb

von 3 Monaten nach Beendigung des Berufsausbildungsverhältnisses geltend gemacht wird.

6. (Aufgabe des Betriebes, Wegfall der Ausbildungseignung)

Bei Kündigung des Berufsausbildungsverhältnisses wegen Betriebsaufgabe oder wegen

Wegfals der Ausbildungseignung verpflichtet sich der Ausbildende, sich mit Hilfe der

Berufsberatung des zuständigen Arbeitsamtes rechtzeitig um eine weitere Ausbildung im

bisherigen Ausbildungsberuf in einer anderen geeigneten Ausbildungsstätte zu bemühen.

Wenn du was anderes drin stehen hast, hast du vielleicht Glück, es würde mich aber schwer wundern, da sowas im BBiG festgesetzt ist.

2b sagt übrigens das duzwar kündigen kannst aber danach nicht als Fachinformatiker ausgebildet werden kannst.

Gruß Jaraz

naja das ist net wenn kann ist net so mein problem, da mein chef einwillig bin ich mir sicher, da er wahrscheinlcih sogar froh ist

sagens wir doch erst mal so. Ist denn das auch wirklich sicher, was dir dein Freund erzählt hat?

Ich meine, hast du mit der dortigen Firma schon selbst gesprochen?

Warum sollten die Chancen in Berlin besser sein? Weil die Firma sagen würde, das sie dich übernimmt? Die Garantie gibt die zu 100% wahrscheinlich keine Firma.

Dann bräuchtest da oben doch noch ne Unterkunft, denn deine Eltern werden ja wohl ned mitziehn. Sind auch schon wieder Kosten. Dann ob du dich da oben auch wohlfühlst?

btw

Wenn mir das damals eine Firma angeboten hätte, wäre ich nicht rauf gegangen. Auch wenn sie mir nen besseren Lohn und ne Unterkunft gestellt hätten.

Nen Bayern bringst halt schlecht über den Äquator raus ;)

Also es gibt ein Gesetz (frag mich jetzt nicht welches, wenn es wirklich wichtig sein sollte, dann suche ich mal danach), das bessagt, dass Du nur ein mal ein und den selben Ausbildungsberuf erlernen darfst. Und eine Kündigung löst das Ausbildungsverhältsnis. Du darfst danach nicht in dem selben Job noch mal eine Ausbildung machen - auch nicht wenn es sozusagen nur ein Ortswechsel ist. Da muss Dein jetziger Chef mit Dir jetzt einen Aufhebungsvertrag machen. Das ist Deine einzige Chance!

Bine

ja das macht er schon, da bin ich mir ziemlich sicher,

@ chancen in berlin: ich war schon vor meiner ausbildung öfters in berlin und habe programmier aufträge gemacht, ich fühler mich halt da einfach wohler, da realtiv viel junge mitarbeiter da sind.

aber könnte mir mal jemand meine andere frage beantworten, wie siehts aus mit berufsschule, dann muss ich in berlin gehen oder?

Also ich glaube, bei der Wahl der Berufsschule bist du relativ frei. In unserem Betrieb sind auch einige Azubis in ihren Berufschulen vor Ort und nicht hier in Münster. Ich weiß nicht, ob der Betrieb da zustimmen muß, aber ich vermute mal, die Berufschule dürfte das geringste Problem sein.

Sonst ruf doch einfach mal in dem Betrieb an und frag mal nach, wie die das sehen.

LG

Dai

Soweit mir bekannt ist gibt es doch zuständige Bezirke für die Schulen!? Ich meine damit, dass man nur dort die Berufsschule besuchen kann wo man auch ausgebildet wird (Bundesland). Ich hab z. B. meine Ausbildung in Hessen gemacht und mußte dort auch in die Berufsschule. Gewohnt hab ich aber in Baden Württemberg. Die Schule dort wäre wesentlich näher gewesen - die zuständige IHK hatte es jedoch nicht genehmigt.....

Gruss

Todo

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