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Empfohlene Antworten

Veröffentlicht

Man darf ja sowohl in der GH1 als auch in der GH2 jeweils einen kompletten Handlungsschritt streichen, also man muss nur 5 von 6 Aufgaben bearbeiten.

Dazu habe ich nun einige Fragen:

- Darf ich wirklich einen beliebigen streichen?

- Ganz wichtig: Wie muss ich den streichen? Wenn die Aufgabe über zwei Seiten geht, streiche ich dann zwei Seiten vollständig durch? Und man soll da ja irgendwo noch einen "Vermerk an Stelle einer Lösungsniederschrift" machen. Wie soll der aussehen und wohin muss der?

- Darf ich auch eine Aufgabe vollständig lösen und dann noch streichen?

Danke schonmal für eure Antworten!

Ja, du darfst EINE Aufgabe streichen.

Wie du das machen musst ist im Aufgabenblatt beschrieben, also am Anfang gut durchlesen und dann am besten gleich entscheiden, weil sonst wertvolle Zeit verloren gehen kann, wenn du bei jeder Aufgabe nen Ansatz versuchst.

Ich habs so gemacht. Hab mit 1 angefangen und mich durchgearbeitet. Sobald ich gemerkt habe, das ich die Aufgabe ned zeitlich schaffe, bin ich zur nächsten gegangen. Zum Schluß dann halt die gestrichen, die mir die meisten Schwierigkeiten machte.

Ist natürlich auch möglich...aber wenn du mich fragst Zeitverschwendung.

Meistens merkt man doch schon beim durchlesen, ob einem die Frage liegt, ob man was weiß oder sie am liebsten in die Tonne kloppen würde! ;)

So richtig wurden meine Fragen jetzt noch nicht beantwortet. Was auf dem Deckblatt der Prüfung steht, weiß ich selbst, ich habe hier genug Prüfungen rumliegen. Was bedeutet z.B. "Vermerk an Stelle einer Lösungsniederschrift", wie muss sowas aussehen?

Original geschrieben von King555

Was bedeutet z.B. "Vermerk an Stelle einer Lösungsniederschrift", wie muss sowas aussehen?

Z. B. handschriftlich dazu schreiben: "nicht bearbeiteter Handlungsschritt"

Na wenn du so viele hast, dann müsste es doch eindeutig sein?!

Also nochmal:

1. Du kannst in jedem Teil (GH1 u. GH2) eine Aufgabe streichen!

2. Diese gibst du an bei: "Nichbearbeiteter Lösungsschritt ist Nr.

3. Den Aufgabentext der zutreffenden Aufgabe streichst du durch!

4. Du kannst natürlich alle beantworten, aber am Ende musst du eine auswählen, ansonsten...

5. wird dir die 6. Aufgabe automatisch gestrichen!

So, das stand doch jetz alles drin, oder?

Was verstehst du jetzt genau nicht?

Original geschrieben von Geller

2. Diese gibst du an bei: "Nichbearbeiteter Lösungsschritt ist Nr.

Jetzt habe ich fast alles verstanden, bis auf das zitierte. bimei sagt, man soll das selbst dazuschreiben, das verstehe ich, aber was meinst du jetzt?

An dieser Stelle trägst du einfach die Nr. der Aufgabe ein, die du abwählst!

und was ist wenn ich alle bearbeiten kann, muss ich dann trotzdem einen handlungsschritt streichen, oder bekommen ich dann irgendwelche zusatzpunkt? oder wie ist es wenn ich einen handlungsschritt nicht streiche und nur einen teil schaffe? kann das mal jemand bitte genauer erläutern.

mfg

bektas

Siehe 4. und 5.

Original geschrieben von Geller

Siehe 4. und 5.

sorry für meinen dummen beitrag, aber sowas passiert wenn man sich zuvor nicht alles durchliest ;) sorry! :bimei

das solltet ihr eigentlich wissen, sagen die lehrer zum xten mal:

wen ihr nichts streicht, wird automatisch handlungsschritt 6 gestrichen, auch wen ihr da volle 20 punkte habt und beim rest nur 10-15

also am besten am anfang kurz überfliegen, gucken welcher handlungsschritt einem nicht liegt und dann streichen!! den dann nicht mehr angucken!! nicht hier ein bischen da ein bischen, dann kommt ihr nachher in zeitnot

Original geschrieben von Geller

An dieser Stelle trägst du einfach die Nr. der Aufgabe ein, die du abwählst!

Sag das doch gleich, dass es dieses Kästchen erst seit der letzten Prüfung (Winter 2003) gibt. Vorher gab es da nichts zum Eintragen.

Damit wären meine Fragen beantwortet. Danke!

hmmh, das Kästchen muß ich wohl übersehn haben :rolleyes:

hatte aber jeweils eine komplett gestrichen. Denke mal, das das so akzeptiert wurde.

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