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Empfohlene Antworten

Veröffentlicht

Hallo Zusammen,

ich befinde mich in der Situation, dass das Verhältniss zwischen meinem Arbeitgeber und mir ziemlich stark (irreparabel) angeknackst ist. Mein Termin zur Mündlichen ist am 15.7., und unsere IHK hat sonst noch keine Infos verschickt. Habe also keine Ahnung ob ich in der Schriftlichen und/oder bei der Projektdoku durchgerasselt bin oder bestanden habe.

Falls bestanden - kein Problem: am 1.8. fängt der Zivildienst an.

Andernfalls aber (was ich wirklich nicht hoffe) hat mir mein Chef schon angekündigt, dass er "alles daransetzen werde", das Arbeitsverhältniss zu beenden, "Regelungen hin oder her". Und die Zivistelle möchte ich ja auch nicht verlieren.

Jetzt die Frage: könnte man in so einem Fall die Prüfung, oder Teile der Prüfung ein halbes Jahr später nochmal wiederholen, auch wenn man bei keinem Betrieb mehr beschäftigt ist?

Vielen Dank für jeden Hinweis!

Grüße, Raphael

Klar kannst du die Prüfung auch Privat machen.

Mein Kollege hat keine Ausbildung/Umschulung zum Fachinformatiker gemacht und sich zur Prüfung bei der IHK angemeldet.

Er hat die Prüfung bestanden und ist nun Fachinformatiker/SI

Das mußte er aber aus eigener Tasche bezahlen, ist aber nicht so teuer.

Prüfungsgebühr liegt glaube so zwischen 150 -200 Teuro.

Wenn du den schriftlichen Teil nicht bestanden hast, den mündlichen (Doku, Präsi, Fachgespräch) bestanden hast, dann würde das gehen. Im anderen Fall (schriftlich bestanden, mündlich nicht bestanden) ist das nicht möglich, da du für das Projekt einen Betrieb brauchst, in dem du es durchführen kannst. Es sei denn, du hast eine Zivildienststelle in der EDV eines Krankenhauses oder so. Dann wäre das eventuell noch möglich, da du dort dann das Projekt durchführen könntest.

Wie Dein AG alles daran setzen will, das Arbeitsverhältnis zu beenden ist mir schleierhaft, so ohne weiteres geht das nicht.

Hast Du schonmal eine Abmahnung bekommen? Selbst wenn, es gibt sowas wie Kündigungsfristen und heute ist der 16.06. ...

Auf jeden Fall solltest Du Dich mit der IHK absprechen, den Prüfungstermin am 15.07. wahrzunehmen, egal, ob Du dann "freigestellt" bist oder nicht. Um ein halbes Jahr verschieben solltest Du nicht.

Jetzt die Frage: könnte man in so einem Fall die Prüfung, oder Teile der Prüfung ein halbes Jahr später nochmal wiederholen, auch wenn man bei keinem Betrieb mehr beschäftigt ist?

Ja. Solltest du die Prüfung nicht bestehen, endet dein Ausbildungsverhältnis an den Tag, der im Ausbildungsvertrag angegeben ist (bei dir vermutlich der 31.7.2004). Du hast die Möglichkeit, das Ausbildungsverhältnis noch einmal um bis zu 6 Monate zu verlängern, musst das aber nicht. Du kannst also den / die Prüfungsteil(e), den / die du nicht bestanden hast, auch ohne Ausbildungsverhältnis wiederholen.

@lpd & Sandrin: Irgendwie widersprecht ihr euch da, oder? Das man die Schriftliche auch ohne Betrieb wiederholen kann ist klar, aber die mündliche?

Sacha

Danke für Eure Antworten!

Um keine Missverständnisse aufkommen zu lassen: ich werde die mündliche Prüfung natürlich auf jeden Fall machen.

Meine Sorge galt mehr dem schriftlichen Teil; beim Projekt habe ich ein recht gutes Gefühl. Und das mit dem Betrieb beidseitig. Ich bleibe gerne noch bis zum 15., aber wenn es sich danach vermeiden lässt das Ausbildungsverhältniss zu verlängern (was ja Euern Antworten zufolge glücklicherweise der Fall ist) werde ich gerne gehen.

Eine andere Frage ist allerdings noch das Juligehalt. Zahlen sie mir da dann genau die Hälfte oder wie?

@lpd & Sandrin: Irgendwie widersprecht ihr euch da, oder? Das man die Schriftliche auch ohne Betrieb wiederholen kann ist klar, aber die mündliche?

Sacha

Nein, wir widersprechen uns nicht. Ich habe nirgends geschrieben, dass man die mündliche Prüfung ohne Betrieb wiederholen kann.

Du kannst also den / die Prüfungsteil(e), den / die du nicht bestanden hast, auch ohne Ausbildungsverhältnis wiederholen.

Okay, gut, dann hab ich nicht genau genug gelesen. Aber wenn ich kein Ausbildungsverhältnis habe, habe ich doch auch keinen Betrieb, oder?

Oder mal am Beispiel. Angenommen ich versäge die Mündliche Prüfung. Dann geh ich zurück in meinen Betrieb und verlängere meinen Vertrag nicht um sechs Monate, hab ich dann trotzdem noch ne Möglichkeit die Mündliche zu wiederholen?

MfG,

Sacha

Falls Du die mündliche nicht schaffen solltest und nicht in deinen Praktikumsbetrieb zurück willst, kannst Du dir auch nen neuen Betrieb suchen, hat ein Bekannter von mir auch so gemacht.

Falls Du die mündliche nicht schaffen solltest und nicht in deinen Praktikumsbetrieb zurück willst, kannst Du dir auch nen neuen Betrieb suchen, hat ein Bekannter von mir auch so gemacht.

Beim Praktikum vielleicht, aber doch nicht bei einer Ausbildung, oder??

Das kann ich mir schlecht vorstellen :confused:

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