Veröffentlicht 12. August 200421 j Hallo, ich habe mal eine Frage zu meinem Kindergeld. Ich verdiene monatlich 618 € Bruto, dazu noch einmal ca. 213 € Weihnachtsgeld. Habe ich mit diesem Verdienst dieses Jahr (also bis Sommer 05) Anspruch auf Kindergeld? Oder müsste ich erst Werbungskosten und ähnliches abschreiben, um unter die Grenze zu kommen? SiemensmasterXXX
12. August 200421 j Hallo, ich habe mal eine Frage zu meinem Kindergeld. Ich verdiene monatlich 618 € Bruto, dazu noch einmal ca. 213 € Weihnachtsgeld. Habe ich mit diesem Verdienst dieses Jahr (also bis Sommer 05) Anspruch auf Kindergeld? Oder müsste ich erst Werbungskosten und ähnliches abschreiben, um unter die Grenze zu kommen? SiemensmasterXXX Hallöchen! also du bekommst dann dieses Jahr 12x618€=7416 + 213 = 7629 Bruttojahresverdienst. Die Bemessungsgrenze liegt bei 7680€ und damit brauchst du noch nicht einmal Werbungskosten angeben wie z.B. Entfernungspauschale etc. Als Werbungskosten kannst du aber nur die über der 920€ Pauschale abziehen. Hier die Infos PS: kannst vielleicht nächste mal erstmal die Suche benutzen gibt schon ziemlich viele threads die sich mit dem Thema befassen... MfG BSO :marine
12. August 200421 j Danke für die schnelle Antwort. Ich habe die Suche zwar genutzt, aber offenbar nicht intensiv genug SiemensmasterXXX
12. August 200421 j Ähm, das Kindergeld wird immer jährlich, vom 1.1. bis zum 31.12. berechnet. Der Sommer '05 hat damit noch gar nichts zu tun.
12. August 200421 j Ähm, das Kindergeld wird immer jährlich, vom 1.1. bis zum 31.12. berechnet. Der Sommer '05 hat damit noch gar nichts zu tun. ich denke er meinte das er bis sommer 05 noch soviel geld verdient danach wird es wohl mehr werden (denk ich). und bis dahin bekommt er auf jedenfall kindergeld.
12. August 200421 j Wer weiss, wer weiss?! Geht ja auch darum, wie viel er vorher in diesem Jahr verdient hat, denn er würde es ja auch noch rückwirkend ausgezahlt bekommen.
12. August 200421 j Richtig gedacht, ab Sommer 2005 bekomme ich ca 688 ?. Dieses Jahr war ich "nur" Zivi, davon wird ja maximal das Entlassungsgeld angerechnet. SiemensmasterXXX
31. August 200420 j Hallo, habe ein kleines Problem mit dem Kindergeld. Ich bin in diesem Jahr mit ca. 1000EUR über der Grenze inkl. Werbungskostenpauschale. Nun würde ich gerne wissen, ob auch die Entfernungspauschale abgezogen werden kann und ob ich bei einem beruflich bedingtem Umzug die Kaution/Provision angeben kann. Falls sonst noch wer andere Tipps hat wäre ich sehr dankbar.
31. August 200420 j kann mir einer sagen, wie man der familienkasse genau mitteilt, dass sich die werbungskosten verändert haben? sagen wir mal, ich schick meine ausbildungsbescheinung demnächst dahin (fange morgen an mit meiner ausbildung) und kaufe mir in 2 monaten ein notebook. wie teile ich das jetzt mit? sorry, wenn diese frage blöd ist, aber ich blicke bei dem verfahren nicht so wirklich durch. :-/ und nochwas: für welchen zeitraum gebe ich das überhaupt alles an? jetzt erst mal vom 1. sep bis 31. dez? oder für die ganze ausbildungszeit? (bei km-pauschale z.b.) bin gerad irgendwie ein bisschen verzweifelt/verwirrt/was auch immer... :-)
31. August 200420 j kann mir einer sagen, wie man der familienkasse genau mitteilt, dass sich die werbungskosten verändert haben? www.arbeitsagentur.de --> Arbeitnehmer Informationen --> Kindergeld --> Vordrucke, Merkblätter, Links --> Veränderungsmitteilung
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