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Linkverzeichnis? Rechtlicher Aspekt?


blackyK4

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Hallo,

ich habe für unsere Firma eine Internetseite mit einem Linkverzeichnis gemacht. Laut § 8 Abs 1 des Teledienstegesetzes (TDG) heisst es:

"Diensteanbieter sind für eigene Informationen, die sie zur Nutzung bereithalten, nach den allgemeinen Gesetzen verantwortlich."

Soweit klar. Ich bin nur für MEINE Informationen verantwortlich, nicht für die verlinkten Seiten. Dies hat ja auch das Landesgericht Frankenthal entschieden, Az: 6 O 293/00. Hier heisst es jedoch:

Anbieter sind gemäß Â§ 5 Abs. 1 TDG für eigene Inhalte, die sie zur Nutzung bereit halten, nach den allgemeinen Gesetzen verantwortlich. Für fremde Inhalte dagegen, die sie zur Nutzung bereit halten, besteht eine Verantwortlichkeit nach § 5 Abs. 2 TDG nur dann, wenn der Anbieter von diesen Inhalten Kenntnis hat und es ihm technisch möglich und zumutbar ist, deren Nutzung zu verhindern. Nicht verantwortlich dagegen sind Anbieter nach § 5 Abs. 3 TDG für fremde Inhalte, zu denen sie lediglich den Zugang zur Nutzung vermitteln.

Aber in § 5 steht nur das:

"Teledienste sind im Rahmen der Gesetze zulassungs- und anmeldungsfrei"

Es gibt keinen Abschnitt 1, 2 oder 3.

Versteht das jemand?

Weiss gar nicht auf was ich mich beziehen soll.

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Az: 6 O 293/00. Hier heisst es jedoch:

Das ist aus dem Jahr 2000. Inzwischen hat sich das TDG geändert.

zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes über rechtliche Rahmenbedingungen für den elektronischen Geschäftsverkehr (Elektronischer Geschäftsverkehr-Gesetz - EGG) vom 14. Dezember 2001 (BGBl. I, S. 3721)
http://www.datenschutz-berlin.de/recht/de/rv/tk_med/tdg_de.htm

Das ist die letzte Fassung die ich gefunden habe, wobei ich mir nicht Sicher bin ob es noch was neueres gibt.

Das was du suchst ist in Abschnitt 3 §§ 8-11

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Hallo,

ich habe für unsere Firma eine Internetseite mit einem Linkverzeichnis gemacht. Laut § 8 Abs 1 des Teledienstegesetzes (TDG) heisst es:

In der c't liest man immerwieder von sowas.

Ich hab das was man da lesen konnte so verstanden: Du bist auf jeden Fall nicht für den Inhalt auf den anderen Seiten verantwortlich, allerdings darfst du auch keine Links auf illegale Inhalte setzen.

Es sollte reichen, wenn du die Links vor dem einbinden mal selber anschaust, worauf du eigentlich verlinkst. Wenn das in Ordnung ist, war es das eigentlich. Es schadet allerdings nichts, sich auf dem laufenden zu halten, was deine Links so alles tun (nicht jeden Tag versteht sich).

Ach ja, lass bitte den "In einem Urteil entschied das Langericht Hamburg..." Unsinn weg. ;)

Das hilft dir im Zweifel nämlich garnichts. Du kannst dich nciht von etwas distanzieren, was du selber den Leuten empfiehlst (ein Link ist ja nichts anderes).

Ausserdem macht es ja auch keinen guten Eindruck: "Hier eine super tolle Seite, die ihr unbedingt mal sehen müsst. Aber ich distanziere mich gleich von allem was ihr da seht, weil das ja vielleicht doch der größte Unsinn und illegal ist."

Wie gesagt steht in der c't öfter mal was dazu, von einem RA geschrieben. Das macht es auch nicht zwangsweise rechtsgültig, aber es ist schonmal eine gute Sache.

Wenn du selber keine hast, es kommt Ende des Jahres immer eine Ausgabe von allen c'ts aus CD-Rom raus. (wenn du solange warten kannst ;) )

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Danke für Eure Antworten.

Eine Distanzierung der Links wollte ich eh nicht reinbringen, genau wegen besagter Aspekte.

Die c't bekomme ich regelmässig (und lese sie auch) :D

Mich hat eben nur dieses Urteil in Bezug auf's TDG interessiert. Das war mir etwas unklar. Aber logisch... sowas kann sich ja auch ändern. Warum bin ich da nicht selbst drauf gekommen!?!?!

Danke für die Hinweise.

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