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Kindergeld und Bundeswehrfragen nach Schulzeit?


toaster

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Hallo,

ich weiß, dass meine Fragen hier im Forum nicht ganz richtig sind, allerdings habe ich auf die Schnelle keine andere Seite gefunden.

Ich bin zur Zeit Vollzeitschüler eines Fachgymnasiums. Ich lebe bei meinem Vater, meine Mutter ist verstorben.

Mein Vater bekommt Kindergeld für mich, ich beziehe monatlich eine sogenannte Halbwaisenrente.

Ich möchte die Schule mit sofortiger Wirkung beenden und nächstes Jahr einen Ausbildungsplatz anfangen. Habe bis jetzt noch keinen Platz gefunden aber ich denke es schaut ganz gut aus. Die Zeit dazwischen (~8 Monate) möchte ich jobben. Kommt mir jetzt bitte nicht mit "warum willst du abbrechen" u.s.w. Ich habe mir das wirklich reichlich überlegt...

Meine Fragen:

1.

Ich war bereits bei der Musterung und bin T2 mit Einschränkungen für bestimmte Tätigkeiten gemustert. Durch meine noch aktuelle schulische Ausbildung bin ich zurückgestellt bis 2006. Ich bin weiterhin kein anerkannter Kriegsdienstverweigerer.

Was passiert, wenn ich die Schule morgen "schmeiße"? Ich bin ja dazu verpflichtet, dem Bund jede Änderung meiner Tätigkeit mitzuteilen. Ich schreibe also das ich die Schule aus persönlichen Gründen abgebrochen habe, zur Zeit jobbe und 2005 eine betriebliche Ausbildung beginnen werde (für die ich allerdings noch keinen Nachweis erbringen kann, das geht aller Voraussicht nach erst Ende Dezember diesen Jahres). Ziehen sie mich dann ein? Ich hoffe nicht, würde ich doch dann die Ausbildung nächstes Jahr keinesfalls antreten können (Zeitfaktor). Ich möchte die 8 Monate lieber sinnvoller nutzen...

2.

Bekommt mein Vater weiterhin Kindergeld wenn ich die Schule abbreche?

Bekomme ich weiterhin die Halbwaisenrente ausgezahlt?

Ich hoffe Ihr könnt mir helfen oder zumindest sagen wo ich Hilfe erwarten kann...Bitte auch nur posten wenn Ihr genau wisst wovon Ihr redet, alles andere bringt mich im Moment leider nicht weiter...

CYA

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Hi,

ich habe Ausbildung und Bund zwar schon hinter mir, versuche aber trotzdem Deine Fragen eingermassen zu beantworten:

Die Einberufungstermine sind alle 3 Monate, also wieder im Januar. Wenn im Dezember der genaue Ausbildungsbeginn für 2005 feststeht und dazwischen keine 9 Monate liegen (Dauer der Einberufungszeit), sollte eine weitere Zurückstellung möglich sein. Um rechtliche Konsequenzen zu umgehen solltest Du dich auf jeden Fall bei einem Einsatzplaner beim Kreiswehrersatzamt melden.

Um diese Pflichtmeldung zu umgehen, besteht evtl. die Möglichkeit, die Schule dann abzubrechen, wenn der Ausbildungsvertrag unterschrieben wurde.

Weitere Möglichkeit: Warum läßt Du dich nicht erst einberufen und suchst dann einen Ausbildungsplatz, wenn noch keine eindeutige Zusage vorliegt ?

Zudem müsstest Du Dich bei einem Abbruch dann auch schon für einen Job entschieden haben, um eine Arbeitslosenmeldung zu umgehen (wichtig für den späteren Lebenslauf).

Wegen Halbwaisenrente und Kindergeld kann ich keine Fragen beantworten.

Mfg

Benjamin

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... gemein... so viel geschrieben und dann hats mir den Beitrag gekillt... :(

Also nochmal: Waisenrente auf jeden Fall bis 18, danach nur noch bis 27 wenn Du dich in einer Ausbildung befindest, und dann werden auch eventuelle Einkünfte deinerseits angerechnet.

Kindergeld: auch auf jeden Fall bis 18. Darüber hinaus:

- bis 27 wenn Du dich in einer Ausbildung befindest (mit Anrechnung des Einkommens...)

möglichkeiten für deine Übergangszeit:

- Arbeitssuchend melden (muss alle 3 Monate erneuert werden). Hier kann auf jeden Fall eine geringfügige Tätigkeit ausgeübt werden.

- Ausbildungsplatz suchend melden (muss nachgewiesen werden, oder Du lässt dich bei der Agentur für Arbeit führen, damit ist auch der Nachweis für deine Suche erbracht)

Dann wird auch in der Übergangszeit gezahlt

So, das war jetzt etwas knapper formuliert als eben. :beagolisc

Hoffe, dir ist damit geholfen.

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