Veröffentlicht 3. Januar 200520 j Hallo allerseits, ein Arbeitgeber kündigt einem Arbeitnehmer betriebsbedingt mit einer Frist von 3 Monaten zum Quartalsende. Der Arbeitnehmer findet wieder einen neuen Job. Allerdings sieht es dann so aus, dass der Arbeitnehmer den neuen Job nur bekommt, wenn er 2 Monate eher bei seinem Ex-Arbeitgeber aufhört, weil der neue AG nicht so lange auf ihn warten möchte. Um den Job zu bekommen und erstmal nicht arbeitslos zu werden, schließt der Arbeitnehmer mit seinem Ex-Arbeitgeber einen Aufhebungsvertragvertrag ab. Es sieht dann hinterher so aus, dass der neue Arbeitgeber den Arbeitnehmer innerhalb der Probezeit nach 6 Monaten wiederum ordentlich kündigt. Meine Frage nun dazu. Stimmte es, dass man in so einer Situation als Arbeitnehmer eine Sperre beim Arbeitslosengeld bekommt? Gruß vplus
11. Januar 200520 j im Land der Ausnahmen und des Papierkrams kann ich mir vorstellen, dass dieser Sachverhalt wohl keine Sperre auslösen würde ;-)
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