Veröffentlicht 3. Januar 200520 j Hallo allerseits, ich mache berufsbegleitend ein Fernstudium und muss da ab und zu samstags zu so Präsenzveranstaltungen hinfahren. Stimmt es, dass man bei der Steuererklärung für den Besuch von Präsenzveranstaltungen im Rahmen eines Fernstudiums einen Verpflegungsmehraufwand von 6 Euro geltend machen kann, wenn man 8 Stunden von zu Hause abwesend gewesen ist? Gruß vplus
4. Januar 200520 j Hallo, versuchen kann man es. Ich habe meine Berufsschultage auch so geltend gemacht- wurde akzeptiert. OT: Wie ist deine Probearbeit gelaufen?
6. Januar 200520 j Zum Verpflegungsmehraufwand gilt folgendes: 24 Stunden Abwesenheit: 24,-EUR >14 Stunden: 14 EUR >8 Stunden: 6 EUR siehe z.B. http://www.steuerthek.de/tippsurteile/tipp0305.htm#Sind%20Sie%20in%20Ihrer%20Ausbildung%20dienstlich%20unterwegs? Du kannst dazu auch noch Fahrtkosten absetzen...
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