Veröffentlicht 19. Mai 200124 j Hab 2 Pflichtenhefte von 2 Abis die ihre schon abgeben mussten. Wollte mir da ein paar Sachen abgucken, bin nich so der grosse Verfasser von Anleitumgen usw. Wie weit darf man da gehen, bis die IHK das als Diebstahl von fremden Gedankengut ansieht?
19. Mai 200124 j Original erstellt von Exception at 000xFF231h: <STRONG>Hab 2 Pflichtenhefte von 2 Abis die ihre schon abgeben mussten. Wollte mir da ein paar Sachen abgucken, bin nich so der grosse Verfasser von Anleitumgen usw. Wie weit darf man da gehen, bis die IHK das als Diebstahl von fremden Gedankengut ansieht? </STRONG> Ahoi, naja, Du musst eine eidesstattliche Erklärung abgeben, dass alles von Dir ist. Wenn etwas nicht von Dir ist, musst Du das mitteilen. Ach ja. Vielleicht solltest Du im Profil nicht unbedingt Deinen Wohnort angeben. Die IHK, der ZPA oder wer auch immer kennt sich vielleicht nicht mit Datensicherheit aus. Mit dem Internet können sie, wie bewiesen, umgehen. [ 19. Mai 2001: Beitrag editiert von: Webentwickler ]
20. Mai 200124 j Naja, wenn man ne Doku vefasst sollte man sich schon an ein bestimmte Inhaltliche Gliederung halten (Auch bei dem Pflichtenheft). Mir ist das egal, ob eine Projektdoku schon im Netz veröffentlicht wurde oder der IHK vorlag. Stimmt der Aufbau dann wÃrd er übernommen. Greets Schaheel
20. Mai 200124 j Ahoi Schaheeel, stimmt natürlich. Aber muss man so eine Frage in einem bekannten Forum stellen? Das bekanntermassen von allen Stellen gelesen wird?
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