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Empfohlene Antworten

Veröffentlicht

Hallo,

in der FAQ steht, das der Betrieb die vollen Arbeitsstunden pro Woche verlangen kann, wenn man volljährig ist. Bedeutet das, das ich bei einer 40h Woche, auch 40h arbeiten + 14h Schule machen muss, oder ziehe ich die Schulstunden von der Arbeit ab?

MfG DieterWeb

Hallo,

in der FAQ steht, das der Betrieb die vollen Arbeitsstunden pro Woche verlangen kann, wenn man volljährig ist. Bedeutet das, das ich bei einer 40h Woche, auch 40h arbeiten + 14h Schule machen muss, oder ziehe ich die Schulstunden von der Arbeit ab?

MfG DieterWeb

Die Schulzeit und der Weg gelten als Arbeitszeit und sind daher von den 40 Stunden abzuziehen.

14 Stunden BS in der Woche? Das ist ja lächerlich wenig...

Hmm, bei uns ist die Schule so ausgelegt, das man entweder einen oder zwei Tage Schule hat (im Halbjahres-Wechsel).

Jetzt habe ich 2 Tage Schule, jeweils von 7:50 bis 14:45, also knapp 14 Stunden an 2 Tagen. An den anderen 3 Tagen arbeite ich einmal 8Std und zweimal 8,5std. Das machen insgesamt 25std. Also zusammengefasst:

8+8,5+8,5+7+7 = 39

Das heisst ich muss nach einem der beiden Schultage noch eine Stunde arbeiten gehen um meine Stunden voll zu bekommen, oder?

Ich weiss im Prinzip ist es schon beantwortet, aber bevor ich meinem Chef da umsonst vor den Kopft stossen sollte, will ich lieber sicher gehen.

Ausserdem schreibe ich besser noch ne Email an die IHK um das nachzufragen. So hab ich was zum vorzeigen. Oder kann man diese Info vielleicht online schon irgendwo lesen? Ausser in der FAQ, diese ist ja eher inoffiziell und auch nicht sehr aussagekräftig formuliert.

Danke

MfG DieterWeb

@Domib:

Aha... Wieviele Stunden hattest du denn pro Woche *gespanntist*

Gruß

Michael

14 Stunden BS in der Woche? Das ist ja lächerlich wenig...

Ähm, kann das sein das du von Blockunterricht ausgehst? Sonst sollten 14 Stunden auf 2 Tage verteilt einmal 6 und einmal 8 Stunden sein......also nichts ungewöhnliches.

MfG

Achso dann^^ ich bin jetzt von ner 5 Tage Schulwoche ausgegangen... 14 Stunden für 2 Tage is ja ganz normal.

Jo @MC-s ich hatte immer Bockunterricht.

Ausserdem schreibe ich besser noch ne Email an die IHK um das nachzufragen. So hab ich was zum vorzeigen. Oder kann man diese Info vielleicht online schon irgendwo lesen?

Wieso guckst Du nicht einfach in das Gesetz, in dem das steht? ---> BBiG

Hallo,

in der FAQ steht, das der Betrieb die vollen Arbeitsstunden pro Woche verlangen kann, wenn man volljährig ist. Bedeutet das, das ich bei einer 40h Woche, auch 40h arbeiten + 14h Schule machen muss, oder ziehe ich die Schulstunden von der Arbeit ab?

MfG DieterWeb

verlangt Dein Chef von Dir, dass Du die 14 Stunden zusätzlich zu den 40 Stunden machst? Ich glaube kaum.

Das würde alleine die zulässige Wochenarbeitszeit sprengen und damit gegen bestehende Gesetze verstoßen, da brauchst Du auch nicht bei der IHK nachfragen. Schulzeit ist definitiv Arbeitszeit. Du kannst den Rückweg von der Schule zur Arbeit auf jeden fall als Arbeitzeit geltend machen, der Hinweg von daheim zur Schule meines Wissen auch. Wenn Du 7 Zeitstunden Schule hast, würde sich das sowieso fast erledigen.

Du kannst den Rückweg von der Schule zur Arbeit auf jeden fall als Arbeitzeit geltend machen, der Hinweg von daheim zur Schule meines Wissen auch.

Nein, der Hinweg ist nicht Arbeitszeit. (BAG vom 26.03.2001 (5 AZR 413/99) zum Urteil des LAG Hamm vom 24.02.99 (9 Sa 1273/98), das Urteil ist rechtskräftig)

Wenn Du 7 Zeitstunden Schule hast, würde sich das sowieso fast erledigen.

Rechtsauffassung dazu ist: Nur wenn die verbleibende Ausbildungszeit im Betrieb die Wegezeit übersteigt, ist eine Rückkehr in den Betrieb zumutbar.

Hi,

ich nochmal mit einer Ergänzung.

Nach Rücksprache mit einem IHK Mitarbeiter hier, ist noch folgendes herausgekommen:

Bei der Verrechnung von Arbeitszeit und Schulzeit wird nur der deckungsgleiche Zeitraum gewertet. Sprich wenn die Schule um 8:00 und die Arbeit um 9:00, wird die erste Zeitstunde Schule nicht mit der Arbeitszeit verrechnet.

MfG DieterWeb

Rechtsauffassung dazu ist: Nur wenn die verbleibende Ausbildungszeit im Betrieb die Wegezeit übersteigt, ist eine Rückkehr in den Betrieb zumutbar.

Meines Wissens muss der Betrieb aber auch sicherstellen dass man in der Zeit die man dann im Betrieb ist auch noch entsprechend ausgebildet wird.

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