Veröffentlicht 26. Februar 200520 j Hi, ich komme nicht so ganz mit den Lösungen für Aufgabe 1.2 der Prüfung 2002 Klar. Kann mir jemand erklären, was ein Objekt- und Verrichtungsprinzip ist? Was genau ist eine Instanz? Abteilung und Stelle ist einigermaßen klar. Aber eine genaue Beschreibung wäre auch cool :-)
26. Februar 200520 j Ich habe mal die Aufgabe mit angehängt :-) Copyright liegt natürlich beim U-Verlag!
26. Februar 200520 j Instanz kannst dir so merken, dass das halt immer eine Perosn ist, die was zu sagen hat: Beim Gericht die Richter zum Beispiel : Die werden auch Instanzen genannt und haben dementsprechend ja auch das Bestimmungsrecht. Also weißt du schonmal, dass eine Instanz die Lösung 3 sein muss...
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