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Empfohlene Antworten

Veröffentlicht

Hallo Leutz,

grüßt euch erstmal

habe nun seit einem halben Jahr ne ausbildung als Fachinformatiker in Straubing, gehe in die Berufsschule in Landshut...

nun habe ich gehört das nächstes Jahr die Zwischenprüfung mit zur Abschlussprüfung zählen soll...

Die Lehrer wussten nichts dazu... Sie meinten nur das sich dann acuh die Aufgaben verändern sollen... Ich habe dabei bedenken beim Lehrplan.... weil einige Lehrer nciht danach gehen... könnt ihr mir da weiterhelfen?

hmmmm nur bedingt...

ich weiß das sich des ändert - nur wann hab ich keine ahnung - aber is mal wieder typisch das niemand in der berufsschule nen plan hat...

abe rgenerell ist es so das die ZP dazu zählt ( was auch meiner meinung nach gut so ist)

http://forum.fachinformatiker.de/showthread.php?p=678848#post678848

Mit der Neugestaltung der Elektroberufe wurde folgendes angestrebt:

"Die „gestreckte“ Prüfung wird über eine Erprobungsverordnung nach § 28 Abs. 3 Berufsbildungsgesetz mit einer Befristung von fünf Jahren realisiert. Die Sozialparteien streben eine Novellierung des Berufsbildungsgesetzes an, um die „gestreckte“ Abschlussprüfung künftig als Regelfall realisieren zu können."

Beispiel Systeminformatiker/-in § 1 Gegenstand und Struktur der Erprobung

(1) Zur Erprobung einer neuen Ausbildungsform sollen die Leistungen der Zwischenprüfung nach den §§ 8, 12, 16, 20, 24 oder 28 der Verordnung über die Berufsausbildung in den industriellen Elektroberufen vom 3. Juli 2003 (BGBl. I S. 1144) als Teil 1 der Abschlussprüfung bewertet und in ein Gesamtergebnis der Abschlussprüfung einbezogen werden.

So besteht die Abschlussprüfung aus Teil 1 und Teil 2. Durch diese Regelungen wird die bisherige Zwischenprüfung aufgewertet, indem ihr Ergebnis in das Gesamtergebnis der Abschlussprüfung einfließt.

Die Teile 1 und 2 gehören zusammen, die Prüfungsleistungen werden nur an unterschiedlichen Terminen erbracht.[...]

[Quelle: IHK Frankfurt, Rostock, Nürnberg usw.]

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