Veröffentlicht 2. Mai 200520 j hi das Berichtsheft muss man doch nur zur mündlichen Prüfung mitnehmen oder ? Was ist wenn man es nicht bei hat ? Dank an alle Henryk
2. Mai 200520 j Ja, Du mußt das Berichtsheft dabei haben (vollständig und unterschrieben) § 39 BBIG : [...] 2. wer an vorgeschriebenen Zwischenprüfungen teilgenommen sowie vorgeschriebene Berichtshefte geführt hat und [...]
2. Mai 200520 j in der Einladung steht: > ... und zur mündlichen Prüfungen/Praktische Übung zusätzlich das Berichtsheft ... Praktiche Übung ist doch die Mündliche ?
2. Mai 200520 j @fi-ausbilden aber nicht zur schriftlichen prüfung .... sondern nur zur mündlichen / praktischen prüfung. steht bei uns auf der rückseite der einladung unte rpunkt 1: "... und zur mündlichen Prüfung/Praktischen Übung zusätzlich das berichtsheft ... mitzubringen"
2. Mai 200520 j [...] das Berichtsheft dabei haben (vollständig und unterschrieben) Weitergehende Regelungen der einzelnen IHKn können das zwar verlangen, aber im von Dir zitierten Gesetz steht weder etwas von "unterschrieben", noch von "dabeihaben".
2. Mai 200520 j @fi-ausbilden aber nicht zur schriftlichen prüfung .... sondern nur zur mündlichen / praktischen prüfung. steht bei uns auf der rückseite der einladung unte rpunkt 1: "... und zur mündlichen Prüfung/Praktischen Übung zusätzlich das berichtsheft ... mitzubringen" Es gibt IHKn, die lassen die Berichtshefte bei der schriftlichen Prüfung einsammeln. Aber dann steht es auch auf der Einladung, so wie bei Dir steht, dass Du es zur mündl. Prüfung mitbringen sollst. Also nicht verrückt machen lassen.
2. Mai 200520 j also in meiner einladung, weder schriftlich noch muendliche pruefung steht was von berichtsheft mitbringen... ist das gut oder schlecht? :mod: :bimei
2. Mai 200520 j Also bei uns in Kiel muss man das zur Präsentation bzw mündlichen Prüfung mitbringen. Hab extra noch mal meinen PA gefragt. MFG Jan
Erstelle ein Konto oder melde dich an, um einen Kommentar zu schreiben.