Veröffentlicht 2. Juni 200520 j Hi Leute, ist es möglich, nach einem Jahr Übernahme vom Ausbildungsbetrieb ein (ausführliches) Zeugnis zu verlangen? Habe ja schon zum Abschluss der Ausbildung ein Zeugnis bekommen, macht es da überhaupt Sinn, noch eines, nach gut einem Jahr zu bekommen? Gruß, Senbei
2. Juni 200520 j Du kannst natürlich um ein Zeugnis bitten. Sind in dem Zeugnis, das Du bereits bekommen hast, die Punkte aus dem BBiG berücksichtigt, muss die Firma der Bitte aber nicht entsprechen. Oder meinst Du ein Zeugnis Deiner Tätigkeit nach Übernahme, also ein Zwischenzeugnis?
2. Juni 200520 j Ich wurde nach meiner Ausbildung, für ein Jahr befristet, übernommen. Nun hat mich aber gerade mein Chef angesprochen und meinte, dass er mir noch ein Zeugnis schreiben wird bzw. muss. :mod: Gruß, Senbei
7. Juni 200520 j Hi Leute, ist es möglich, nach einem Jahr Übernahme vom Ausbildungsbetrieb ein (ausführliches) Zeugnis zu verlangen? Habe ja schon zum Abschluss der Ausbildung ein Zeugnis bekommen, macht es da überhaupt Sinn, noch eines, nach gut einem Jahr zu bekommen? Gruß, Senbei Meine persönliche Meinung : Ja - ich denke das macht sogar sehr viel Sinn. Ein Angestellter hat schliesslich andere Aufgaben als ein Azubi - sprich : mehr Eigenverantwortung. Daher kann es durchaus sinnvoll sein, nach einem Jahr als Angestellter, ein entsprechendes Zeugnis zu bekommen. Gruss BadDog
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