Veröffentlicht 7. August 200520 j Ein zitat aus den AGBs meines Hosters: 1.6. Kündigung eines Abonnements Das Abonnement kann vom Kunden zu jeder Zeit mit dreimonatiger Frist gekündigt werden, jedoch ohne Rückerstattung von vorausgezahlten, ungenutzten Abonnementsleistungen. Die Kündigung ist nur gültig, wenn sie auf Papier mit Unterschrift des Kunden erfolgt. Kündigung per E-mail ist unzulässig. Die Anerkennung der Kündigung ist spätestens acht Tage nach Erhalt im Kontrollpanel des Kunden bei **** ersichtlich. Falls dieses fehlerhaft nicht der Fall sein sollte, muss die Kündigung erneut eingesandt werden. Wenn **** bestimmte Abonnementsarten oder Sonderdienste abwickeln möchte, kann **** das Abonnement mit einmonatiger Frist kündigen. Der nicht genutzte, vorausgezahlte Anteil des Abonnements wird in solchen Situationen ausnahmsweise rückerstattet. Wenn **** gezwungen ist, wesentliche Änderungen vorzunehmen, welche die Bedingungen für den Kunden verringern, kann der Kunde das Abonnement mit einmonatiger Frist kündigen. Der ungenutzte Teil des vorausgezahlten Abonnements wird auch in diesem Fall rückerstattet. Und das hier ist der Grund, warum ich kündige: http://forum.fachinformatiker.de/showthread.php?p=756438#post756438 Es kann nicht sein, das der Server nicht funktioniert und ich das noch drei Monate so ertragen muss!
7. August 200520 j Oh Sorry! Die Frage ist, ob dieses so einfach möglich ist. Das Problem ist ja, das der Server nicht richtig funktioniert und deswegen das Angebot nicht funktionstüchtig ist. Es wäre für mich ruinös wenn ich das noch 3 Monate weiter so lassen müsste, denn die Domains müssten schnellstmöglich wechseln, damit meine Angebote wieder erreichbar sind.
7. August 200520 j Der Hoster muss, sofern es sich um .de-Domains handelt, diese zum Wechsel freigeben, und zwar unabhängig davon, ob noch offene Posten /Verträge bestehen oder nicht. Sofern sich der Hoster weigert, sie freizugeben, lass dir von deinem neuen Hoster das NIC-Mitglied mitteilen und mach den KK über dieses bzw. direkt über z. B. die DENIC.
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