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Empfohlene Antworten

ja vielleicht sagst du ma ob du eine ausbildung machst oder nicht!

Davon hängt das nämlich ab...

Laut Rechner der Süddeutschen bei 401€ Bruttogehalt ohne Minijob, ohne Gleitzonenbeschäftigung und ohne Kirchensteuer:

Monatliches Bruttogehalt: 401.00 €

Lohnsteuer: 0.00 €

Kirchensteuer: 0.00 €

Solidaritätszuschlag: 0.00 €

Krankenversicherung: 29.68 €

Pflegeversicherung: 3.41 €

Rentenversicherung: 39.10 €

Arbeitslosenversicherung: 13.03 €

Monatliches Nettogehalt: 315.79 €

Arbeitgeberbelastung: 482.60 €

MERKE: Eine Ausbildung ist IMMER reguläre Beschäftigung und KEIN Minijob und KEINE Gleitzonenbeschäftigung.

ich hatte gerechnet:

Bei 401 € zahlst Du ca.

KV (ca. 14% also 7% AN): 28,07 €

RV (19,5% also 9,75% AN): 39,10 €

AV (6,5% also 3,25% AN): 13,03 €

PV (1,7% also 0,85 % + 0,25% Kinderlosenzuschlag): 4,41 €

macht leider nur ca. 316,39 €................

ich hatte nen fehler in der kv berechnung, da ich die neuesten gesätzesänderungen (den 0,9% zuschlag) nicht drin hatte(hab ich ja auch erwähnt), und anscheinend nen tippfehler bei der pv, aber ansonsten stimmts auffällig. ich habs vor allem im kopf gerechnet *G* jemand der nen gehaltsrechner nutzt, sollte ihn auch richtig nutzen.

Ich würde mich freuen, wenn mhel mal kund tun würde ob er sich in einer ausbildung befindet oder nen minijob hat...

Damit ich ENDLICH mal klarheit habe obwohl das mit den knapp 320€ wohl zu stimmen scheint...

Minijob:

Für Auszubildende kommt Versicherungsfreiheit nicht in Betracht. Dies gilt auch dann, wenn die Ausbildungsvergütung die Geringfügigkeitsgrenze von 400 Euro nicht überschreitet. => kein Minijob (wäre auch schlimm, da dann kein Auszubildender durch seine Ausbildung krankenversichert wäre)

Nachzulesen auf www.minijobzentrale.de

Gleitzone:

Zweites Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt;

hier: Versicherungs-, beitrags- und melderechtliche Auswirkungen auf

Beschäftigungsverhältnisse in der Gleitzone

In einem Rundschreiben der Krankenkassen vom 25. Februar 2003 heißt es dazu explizit:

4.3.6 Ausnahmen

Die besonderen Regelungen zur Gleitzone gelten ausdrücklich nicht für Personen, die zu ihrer Berufsausbildung (z.B. Auszubildende, Praktikanten) beschäftigt sind. = Keine Beschäftigung in der Gleitzone

Nachlesen könnt ihrs hier:

http://www.vdak.de/arbeitgeber/rs_gleitzone_25022003.pdf

=> AN:AG-Anteile je "halbe-halbe", Glück haben nur Azubis unter 325 € (Geringverdienergrenze), da dann der AG die Anteile komplett zu tragen hat.

Hugh, das war mein letztes Wort...........

Damit ich ENDLICH mal klarheit habe obwohl das mit den knapp 320€ wohl zu stimmen scheint...

Wo genau ist eigentlich Dein Problem? Wenn Du hier aus den Beiträgen nicht den richtigen erkennen kannst, wirst Du es doch dann erfahren, wenn Du Dein erste Abrechnung bekommst.

Das Problem is das ich jetzt schon mit dem Geld rechnen muss.

Ich bin dabei mir ein Auto zu kaufen und muss wissen, wieviel an Versicherung die Karre maximal kosten darf.

Das Auto brauch ich um auf die Arbeit zu kommen.

Aber ich denke das die 320€ wohl stimmen werden und damit werde ich jetzt auch rechnen.

Ich würde mich freuen, wenn mhel mal kund tun würde ob er sich in einer ausbildung befindet oder nen minijob hat...

Damit ich ENDLICH mal klarheit habe obwohl das mit den knapp 320€ wohl zu stimmen scheint...

Keine Hektik, man kann ja nicht immer hier sein *g*

Also bei mir ist das bissel kompliziert. Grundsätzlich mach ich ne Ausbildung bzw ne BAM Maßnahme vom Arbeitsamt. Aber in meinem Arbeitsvertrag steht natürlich was von Teilzeitarbeitsstelle.

Das die Gleitzone natürlich nicht für Azubis gilt hat ich nicht gewußt. Dacht das wäre egal.

So.

Damit ich dich jetzt beruhigen oder zumindest für Klarheit sorgen kann,

stimmt das in etwa, was hier jetzt so mit den 320 € gerechnet wurde.

Bekomme auch nur etwa 316 €. :(

Egal. So, damit sei's geklärt.

- Auch, dass ich inner Ausbildung bin. ;)

gReeTz - Neo X.

Ich habe da nochmal ne Frage zu. Meine Ausbildung endet morgen. Also werden für den Monat ja nur 30 von 31 Tagen bezahlt.

In meinem Vertrag steht Teilzeitarbeitskraft mit 401 Euro. Abgerechnet wird nach der Gleitzone.

So nun ist ja die Frage wieviel Geld mir eigentlich zusteht. Ohnen den einen Tag komme ich ja unter die 400 Euro Grenze und müßt ja keine Steuern zahlen oder?

Du eine Beschäftigung nach Gleitzone hast, müßte Dein Einkommen dennoch nach Gleitzone berechnet werden. Du wechselst nicht einfach so in die Geringfügigkeit, da es auch sozialversicherungsrechtliche Auswirkungen hat. Müßte in Deinem Arbeitsvertrag aber drin stehen.

Zahlst Du als Umschüler eigentlich Arbeitslosenversicherung? Oder wird diese von der Agentur für Arbeit getragen?

Ist keine Umschulung sondern ne BAM.

Ja ich zahl AV. Sind aber eh nur 2 Euro 50 oder so.

Von Gleitzeit steht in meinem Vertrag nix drinne. Nur einfach ne Monatsvergütung von 401 Euro.

Naja mal abwarten wenn ich meinen Gehaltszettel hab wie die da auf den Wert kommen.

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