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Bücher absetzen ?


scramble

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Wenn du dieses Jahr Lohnsteuer gezahlt hast, kannst das nächstes Jahr dann für 2005 ansetzten in der Lohnsteuererklärung.

Ich habe während der Ausbildung sämtliches Büromaterial (Blöcke, Locher, Stifte,..), Bücher, PC incl. Software und Peripherie, Vorbereitungskurse für die Prüfung, Binden der Abschlussarbeit, Fahrtkosten zu Prüfung, Betrieb und BS, ct und sonstige Fachzeitschriften abgesetzt.

Was nach der Ausbildung geht, muss ich erst "austesten" weil ich erst 2004 ausgelernt habe, also für 2004 noch die Ausbildung mit drin.

Wenn du sowas noch nie gemacht hast, lass dir helfen. Fürn Steuerberater ists wohl zu wenig, weils echt Standardkram ist. Frag jemanden, Eltern, Geschwister, Kumpel, ders schon 2-3 mal gemacht hat etc. oder leg dir ein Steuerprogramm zu (20-30€). Das kannst dann im nächsten Jahr auch mit absetzten, genauso wir evtl. notwendige Literatur.

Wen du als FISI, z.b., Sicherheitsschuhe brauchst und die nicht der Betrieb spendiert, -> absetzten usw.

Viel Glück.

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Aber ist es nicht so, dass man nur Dinge von der Steuer absetzen kann wenn man auch in dem Jahr Lohnsteuer gezahlt hat?

Als Azubi zahlt man doch keine Lohnsteuer, oder hab ich da jetzt was falsch verstanden?

Du hast schon recht. Natürlich bekommt man einen Teil oder die ganze Lohnsteuer nur zurück, welche man bezahlt hat. Sinn macht das meines Wissens nicht im ersten Lehrjahr, aber spätestens im zweiten, da man einen "Übertrag" mit ins nächste Jahr nehmen kann. Heißt: Ich hätte z.B. 500 € Lohnsteuer zurück erhalten, aber da keine gezahlt, bekomme ich nix wieder. Im nächsten Jahr kann man diesen Betrag noch nachträglich zurückerhalten; Voraussetzung auch hier: ich habe LSt gezahlt, ansonsten verfällts (nur ins nächste Jahr übertragbar). Da man nach dem dritten Jahr noch ca. 1/2 Jahr arbeitet, wird auch dann i.d.R. Steuern gezahlt und man könnte welche zurückerhalten. Wenn man dann schon einen einen "Vortrag" hat, bekommt man auch meist alles zurück.

Ansonsten gilt das was gesagt wurde. Absetzen kann man vieles mit entsprechender Begründung. Ich weiß nicht, ob das Finanzamt einem glaubt, das man einen z.B. Highend-Rechner mit entsprechender Grafikkarte für die Ausbildung braucht, aber man kann ihn zumindest anteilig absetzen. Bei mir warens 50%. Allerdings ist er dann wegen Afa auf 3 Jahre zu verteilen.

Grundsätzlich muss aber auch schon ein ganz schöner Betrag an Werbungskosten zusammenkommen, damits Geld wiedergibt. Da schon um die 1000 € pauschal in den Steuertabellen eingerechnet sind, resultiert nur das mehr in anteiliger Erstattung. Bis 1.000-irgendwas € gibts also gar nix (früher warens mal 2000 DM).

Sicherlich gibt es jemanden im Umfeld, der schon die eine oder andere LSt-Erklärung gemacht hat, der sicherlich bei der Erstellung behilflich ist. Selbst wenn man nur 100 oder 150 € wiederbekommen sollte, ist es ein guter Stundenlohn, wenn man ca. 2 oder 3 Stunden dafür die Erklärung ausfüllt.

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Also kann man auch als azubi ne Steuererklärung machen!?

Nur was ich jetzt noch net verstanden hab is das mit der LSt.

Als Azubi zahlt man doch keine aber man kann trotzdem was von der LSt absetzen ohne welche gezahlt zu haben?

ja, du kannst eine lohnsteuererklärung machen.

nein, du bekommst keine lohnsteuer zurück, wenn du keine gezahlt hast.

ja, du kannst aber die nicht zurückerhaltene lohnsteuer bei der darauffolgenden lst-erklärung "nachfordern", aber auch nur dann, wenn lohnsteuer gezahlt wurde.

uff...........

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les doch mal meinen text weiter oben nach.

Sinnig ist eine nur dann, wenn man "weiß", dass man im Folgejahr Lohnsteuer zahlt (also bei Azubis im Jahr vor Ausbildungsende). Du kannst bei der nachfolgenden Steuererklärung, die im Vorjahr nicht zurückerhaltene Lohnsteuer nachfordern. Aber eben nur halt im Folgejahr. Ansonsten "verjährt" Dein Anspruch.

Beispiel:

1. Jahr 300 € Anspruch, aber keine LSt gezahlt = nix Geld

2. Jahr 250 € Anspruch + 300 Vorjahr, aber keine gezahlt = nix Geld

3. Jahr 400 € Anspruch + 250 Vorjahr = 650 €, falls LSt in gleicher Höhe gezahlt. Die 300 ausm ersten Jahr sind FUTSCH

Es gibt aber Fälle, da MUSST du eine machen, z.b. wenn man auf zwei Lohnsteuerkarten arbeitet, wie es bei mir schonmal der fall war.

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Ich habe z.B. bereits im ersten Azubijahr Lohnsteuer gezahlt, weil ich einen hohen Azubilohn hatte!

Deshalb hab ich auch als Azubi eine Lohnsteuererslärung gemacht. Ob Azubi oder ned is egal, es gibt einen bestimmten Betrag, und wenn du den überschreitest, zahlst du Lohnsteuer und dann kann man auch eine Lohnsteuererklärung machen.

Welche Grenze das ist... frag mich nicht. Hatte über 1000Euro brutto. Grenze müsste ca. (!!!) bei 800-850Euro liegen.

Weiss von euch jemand die genaue Zahl?

Wenn nicht, auch ned schlimm. Nimm am Jahresanfang 2006 deine Lohnsteuerkarte von 2005, da siehst du wieviel du Lst. bezahlt hast.

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Weiss von euch jemand die genaue Zahl?

Der sog. Grundfreibetrag liegt 2005 bei 7.664 € Jahreseinkommen, also bei 12 Gehältern bei 638,67 €. Das berechnet sich aber aus dem zu versteuernden Einkommen.

Sind aber ca. 900 € Bruttoeinkommen bei Lohnsteuerklasse I (also Ledige ohne Kind).

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Was ich nicht ganz kapier, wieso sollte ich meine zuviel einbehaltene Lohnsteuer, z. B. aufgrund von sehr hohen Werbungskosten, im darauffolgenden Jahr ansetzen können, obwohl ich gar keine bezahlt hab? Versteh ich nicht und glaub ich auch nicht ganz. Denn es gilt ja das Zufluss-/Abflussprinzip, d. h. wenn ich z. B. 2004 Lohnsteuer gezahlt hab und Werbungskosten o. ä. angefallen ist, kann ich das auch nur für 2004 geltend machen. Und wenn keine Lohnsteuer abgezogen wurde, kann ich auch nix zurückholen...

Und ne Lohnsteuererklärung kann ich immer abgeben, ob was rauskommt dabei ist was anderes. ;)

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