26. September 200520 j Hallo !!! Habe eine Frage zu dem o.g. Thema. Im Januar 2004 habe ich mir einen digitalen Camcorder von Canon MV 600 gekauft.Leider ist diese nun defekt da das Bild nur noch scharz ist. Im Handbuch steht 12 Monate, aber gibt es darüber nicht ein neues Gesetz ???
26. September 200520 j (Achtung kein bewiesenes Wissen nur Meinung) Also meiner Meinung war es so, dass gesetzlich 2 Jahre Garantie Pflicht ist, jedoch nach 12 Monaten (oder wie es halt in den Vereinbarungen steht) es sich so aendert, dass du nun beweisen musst, dass der Fehler vom Hersteller ausgeht, und nicht von dir... Also... die Nachweispflicht aendert sich...
26. September 200520 j http://www.eastcomp.de/gewaehr.htm" data-cite="\"http://www.eastcomp.de/gewaehr.htm"> [...]Die gesetzliche Gewährleistung nach § 437 BGB beträgt seit 1.1.2002 24 Monate, sie kann bei Gebrauchtwaren auf 12 Monate verkürzt werden.[...] 10 Zeichen
26. September 200520 j Im Handbuch steht 12 Monate, aber gibt es darüber nicht ein neues Gesetz ??? Garantie ist eine freiwillige Leistung des Herstellers, es gibt keinen gesetzlicher Anspruch. Kann von 0 bis unendlich gehen. (z.B. Zippo-Feuerzeuge haben eine lebenslange Garantie) Die Gewährleistung des Verkäufers ist bei Neuwaren gesetztlich auf 2 Jahre festgelegt, bei Gebrauchtwaren gibt es 1 Jahr. Der Verkäufer muss dir gewährleisten, dass die verkaufte Ware ohne Fehler ist. Innerhalb der ersten 6 Monate muss der Verkäufer beweisen, das der Fehler nicht schon beim Kauf vorlag, also durch unsachengemäßen Gebrauch entstand, ab dem 7. Monat muss der Kunde dem Verkäufer beweisen, dass der Fehler schon beim Kauf vorhanden war und nicht durch unsachgemäßen Gebrauch entstand. In deinem Fall siehst also eher schlecht aus, es sei denn du kannst dem Verkäufer beweisen, dass der Fehler schon beim Produktkauf bestand. Gruß Pönk
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