Veröffentlicht 5. November 200519 j Mir hat heute jemand davon erzählt, dass er vor zwei Jahren eine Ausbildung zum FISI erfolgreich abgeschlossen hat, dann über 1,5 Jahre arbeitslos gewesen ist und nun seit dem 1. September eine Ausbildung zum FIAE macht. Ich dachte immer, dass wenn man beispielsweise eine Ausbildung zum FISI gemacht hat und man den Berufsabschluss von FIAE auch haben möchte, dass man dann auf Antrag bei der IHK die Prüfung zum FIAE als Externer machen kann und man dann nicht mehr die ganze Ausbildung, sondern nur die Prüfung nochmal neu machen muss.
5. November 200519 j Wenn man eine Prüfung als Externer ablegen möchte, ist das auch an Voraussetzungen gebunden. 1,5 Jahre Arbeitslosigkeit nach dem ersten Berufsabschluss sind da etwas mager, wenn man sich den entsprechenden Gesetzestext anguckt.
5. November 200519 j Ergänzend zu bimei liefere ich mal den Gesetzestext dazu nach, anzuwenden für die externe Prüfung ist BBiG (BBiRefG, BBiG 2005) § 45. http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/bbig_2005/__45.html
5. November 200519 j und ich zitiere daraus Als Zeiten der Berufstätigkeit gelten auch Ausbildungszeiten in einem anderen, einschlägigen Ausbildungsberuf.
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