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Großvater, Vater, Sohn


Kennii

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Hallo, hab mal noch eine Frage.:hells:

Und zwar zum Thema Backup nach dem Großvater-, Vater-, Sohn-Prinzip.

Für ein Jahr werden dafür 22 Bänder benötigt, richtig?

13 Monatsbänder

5 Wochenbänder

4 Tagesbänder

Aber warum denn 13 Monatsbänder? Wenn ich am 1. Januar mit dem Backup beginne, mache ich Ende Januar die erste Monatssicherung. Und zum Dezemberende dann die 12. Sicherung. Warum sind es aber 13?

Mit den Wochenbändern genauso, warum 5 und nicht 4?

Steh gerade aufm Schlauch irgendwie.:confused:

Oder bin ich doch falsch informiert?

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Für ein Jahr werden dafür 22 Bänder benötigt, richtig?

Nicht ubedingt, es können auch 21 oder sogar nur 20 Bänder sein.

Aber warum denn 13 Monatsbänder?

Weil manche ein Jahresband beschreiben, das nie wieder überschrieben wird. D.h. es sind eher 12 Monatsbänder und ein Jahresband.

Mit den Wochenbändern genauso, warum 5 und nicht 4?

Da kommt es wieder darauf an, wann das Monatsband beschrieben wird, am Monatsletzten, Monatsersten, immer am 15. d. M. usw. Wird der Monatsletzte für das Monatsband genommen, gibt es keinen Freitag_5. Wird aber ein anderer Tag für das Monatsband genommen, gibt es z.B. im Dezember dieses Jahr einen Freitag_5, also braucht man 5 Wochenbänder.

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Weil manche ein Jahresband beschreiben, das nie wieder überschrieben wird. D.h. es sind eher 12 Monatsbänder und ein Jahresband.

Naja aber das 12. Monatsband wäre doch dann das Jahresband. Das 12. Monatsband wird aufgehoben, es hat das gesamte Jahr gesichert. Wozu brauch ich dann noch ein 13.? Bin echt verwirrt.:)

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Naja aber das 12. Monatsband wäre doch dann das Jahresband. Das 12. Monatsband wird aufgehoben, es hat das gesamte Jahr gesichert. Wozu brauch ich dann noch ein 13.? Bin echt verwirrt.:)

Darum schrieb ich das auch, eigentlich sind es bei dem Modell 12 Monatsbänder und ein Jahresband. Es ist zwar theoretisch richtig, dass das Monatsband ein Jahr aufgehoben wird und somit auch (erstmal) ein Jahresband ist, aber wenn das Dezember_2005-Band im Dezember 2006 wieder überschrieben wird? Jahresband heisst also nicht gleich ein Jahr aufheben. ;)

Ein 13. Monatsband kann z.B. auch dann genommen werden, wenn mit Monatsversatz überschrieben wird, um wirklich das Monatsband des Vorjahres auch am Monatsletzten noch unüberschrieben zu haben.

Verwirrend, kann ich verstehen. Besser ist wohl, sich den Grundsatz zu merken: 3-Generationen-Modell heisst erstmal nur unterschiedliche Lebensdauer der Bänder, also Monat/Woche/Tag. Mit wievielen Bändern man die drei "Altersklassen" gestaltet, ist dann eher eine organisatorische, "gesetzlich ausgelegte" oder Glaubens- Sache. ;)

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Ein 13. Monatsband kann z.B. auch dann genommen werden, wenn mit Monatsversatz überschrieben wird, um wirklich das Monatsband des Vorjahres auch am Monatsletzten noch unüberschrieben zu haben.

Ich vermute, dass es sich dabei um das Band handelt, welches der Revisonspflicht genügend 10 Jahre aufbewahrt wird.

gruss, timmi

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Gibt es wirklich eine Pflicht, dass die Daten 10 Jahre aufgehoben werden müssen? Ich überschreibe die Monats-Bänder nach nem Jahr wieder.

Auf so nem Jahresband sind ja auch nicht unbedingt alle Daten drauf. Viele Daten werden ja bis zum "Stichtag" wieder gelöscht. Bei ner Vollsicherung wird das Band ja komplett überschrieben.

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Gibt es wirklich eine Pflicht, dass die Daten 10 Jahre aufgehoben werden müssen?

Kommt auf die Art der Daten an, z. B. sind Daten mit Belegfunktion grundsätzlich sechs Jahre, Daten und sonst erforderliche Aufzeichnungen mit Grundbuch- oder Kontenfunktion sind grundsätzlich zehn Jahre aufzubewahren.

Grundsatz dabei ist nach § 239 HGB und §145 ff AO, dass die Daten "Dauer der Aufbewahrungsfrist verfügbar sind und jederzeit innerhalb angemessener Frist lesbar gemacht werden können". Das muss aber nicht zwangsläufig mit Datenträgern realisiert werden, sondern kann z.B: auch (Zitat § 239 HGB) "in der geordneten Ablage von Belegen bestehen".

Wenn allerdings die Aufbewahrungsfrist ausschliesslich mit Datenträgern gewahrt wird, sind die eben 10 Jahre aufzubewahren und die Vorschriften des § 146 AO, der AEAO zu § 146 AO

(Bei einer Buchführung auf maschinell lesbaren Datenträgern müssen die Daten unverzüglich und nicht wie bisher in angemessener Zeit lesbar gemacht werden (AEAO zu § 146 AO). Die neue Fassung basiert auf der Gesetzesänderung von § 146 Abs. 5 Satz 2 AO.),

die GoBS (GoBS) usw. zu beachten.

bimei

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