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Empfohlene Antworten

Veröffentlicht

Hallo zusammen,

habe schon gegoogelt und auch hier im Forum gesucht, aber so recht fündig bin ich noch nicht geworden. Darum wende ich mich jetzt mal mit der Frage an Euch. :)

Ich bin auf der Suche nach Informationen darüber was man beachten muß, wenn man Adress-/Telefondaten (also ein Telefonverzeichnis) in einem Verein erstellen möchte und diese Daten der einfachen Verwaltung halber in einer Datenbank speichern möchte.

Zum allgemeinen Thema "Datenschutz im Verein" habe ich bereits foldendes Merkblatt gefunden: http://www.lfd.nrw.de/fachbereich/fach_8_2_4.html

Allerdings vermisse ich eine Vorgehensweise wie ich mich dann wirklich gegenüber irgendwelchen Rechtsproblemen absichern kann. Müßte in der Tat jedes Mitglied des Vereins schriftlich dazu einwilligen, daß seine Daten von mir "vorgehalten" werden, damit ich solche Verzeichnisse erstellen kann?

Oder würde es eventuell reichen, einen Mehrheitsbeschluß auf einer Jahresversammlung ins Protokoll mit aufzunehmen und so für die Nachwelt festzuhalten?

Die Daten würden ausschließlich für den Zweck der Erstellung eines Verzeichnisses für alle Mitglieder genutzt. Bezüglich dessen habe ich schon in dem Merkblatt gelesen, daß es sich wohl mit dem Datenschutzgesetz deckt, solange die Liste wirklich nur dafür vorgesehen ist.

Vielleicht kennt sich ja hier jemand möglichst detailliert mit dieser Thematik aus und kann mir Tipps geben wie ich vorgehen kann/muß bzw. auf welche "Fallstricke" man acht geben sollte.

Werde mir auch selbst nochmal das Merkblatt und das BDSG durchlesen...je öfter man sowas ja liest, umso mehr versteht man von diesen ineinander geschachtelten Sätzen. ;)

Vielen Dank für Eure Hilfe im Voraus!!!

Grüße

Flo

Herausgabe von Mitgliederlisten/ Mitgliederverzeichnissen an Vereinsmitglieder

Besteht bei Vereinen vom Vereinszweck her eine persönliche Verbundenheit und kennen sich die Mitglieder gegenseitig oder stellt die Pflege des persönlichen oder geschäftlichen Kontakts der Mitglieder einen wichtigen Bestandteil des Vereinszwecks dar, ist die Herausgabe einer Mitgliederliste zulässig. Bei anderen Vereinen, bei denen diese Voraussetzungen nicht vorliegen, aber dennoch der Verein oder die meisten Vereinsmitglieder ein Interesse an der Herausgabe einer Mitgliederliste haben, ist dieses Interesse mit etwaigen entgegenstehenden Interessen anderer Vereinsmitglieder abzuwägen. Für die Wahrnehmung satzungsmäßiger Mitgliederrechte ist die Offenbarung von Mitgliederdaten für diesen Zweck wegen der Pflicht des Vereins, die Ausübung satzungsmäßiger Minderheitsrechte zu ermöglichen, regelmäßig im Vereinsinteresse erforderlich. Wenn der Verein nicht generell eine Mitgliederliste oder ein Mitgliederverzeichnis herausgibt, kann es erforderlich sein, dass er Mitgliedern beispielsweise durch Einsicht in seine Unterlagen ermöglicht, eine ausreichende Anzahl anderer Mitglieder für die Unterstützung eines solchen Minderheitsantrags zu erreichen.

Das ist ein Zitat aus Deinem Link. Ich denke, die beiden Abschnitte sagen das Wesentliche aus:

1. Wenn generell eine Liste herausgegeben wird (und dies beschlossen ist), gibt es keine Probleme.

2. Gibt es Gegenstimmen (Minderheitsrecht), müssen die Interessen abgewägt werden und ich denke dann wirds schwierig, denn jedes Mitglied dieser Minderheit kann als Argument den Schutz der Privatsphäre angringen. Dadurch dürfen diese Mitglieder nicht mit auf die Liste oder es darf erst gar keine Liste erstellt werden.

3.

Besteht bei Vereinen vom Vereinszweck her eine persönliche Verbundenheit und kennen sich die Mitglieder gegenseitig oder stellt die Pflege des persönlichen oder geschäftlichen Kontakts der Mitglieder einen wichtigen Bestandteil des Vereinszwecks dar, ist die Herausgabe einer Mitgliederliste zulässig

Wenn das gilt, gibt es gar kein Problem. Ich könnte aus meiner persönlich Erfahrung aber nicht sagen, dass es einfach zu erfüllen ist. Unser Verein hat etwa 900 Mitglieder, etliche von denen sind passiv dabei und ich habe sie noch nie gesehen.

Wenn Dein Verein aus 10 Leuten besteht, sind die Chancen bestimmt größer.

4. Übrigens müsste so oder so schon ein Mitgliederverzeichnis existieren, denn wie kommt Ihr sonst an die Beiträge der Mitglieder oder könnt Einladungen zu Hauptversammlungen versenden? Es stellt sich also nur die Frage, ob Teile dieses Verzeichnisses (Name, Adresse, Telefonnummer) an alle verteilt werden darf.

Edit:

5. Auf jeden Fall sollte eine Datenschutzerklärung in die Satzung. Das steht genauso in dem Merkblatt!

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