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Mailversand auswerten

Empfohlene Antworten

Ich suche die Möglichkeit, jede Mail die über SMTP der mit der Endung @firmenname.de gesendet wurde auszuwerten. Dabei soll aufgelistet werden, von wem die Mail gesendet wurde an an wen die Mail gesendet wurde, am Besten wäre auch der Inhalt der gesendeten Mail.

Weder vom Provider (1&1) noch vom Mailserver (AVM Ken) wird diese Funktion unterstützt.

Mfg

Benjamin

Stop!

Schau dir erstmal die einschlägigen Bestimmungen des Datenschutzes an, bevor du in einer Firma eine derartige Mailüberwachung implementierst. Meiner Meinung nach stehst du damit nicht gerade auf festem legalem Boden.

Eine solche Implementierung ist ILLEGAL punkt. Sowas darf man nur mit einem richterlichen Beschluss. Bitte hier ganz genau und aufmerksam lesen

Eine solche Implementierung ist ILLEGAL punkt. Sowas darf man nur mit einem richterlichen Beschluss. Bitte hier ganz genau und aufmerksam lesen

Falsch.

Das was du da verlinkst bezieht sich lediglich auf Provider, die anderen die Dienste geschäftsmäßig anbieten. Du darfst als Administrator in einer Firma sehr wohl speichern wer welches Mails wohin sendet. In 99% aller Arbeitsverträge steht nämlich, dass das Internet lediglich für den dienstlichen Gebrauch in der Firma bestimmt ist. Und mit dieser Klausel bist du berechtigt das auch zu überwachen und dafür benutzt die die Logfiles. Desweiteren muss man als Admin in der lage sein, die Geheimhaltung nach aussen zu überwachen.

Wenn man ganz sicher gehen will kann man auch eine solche Klausel in den Arbeitsvertrag einbringen (Anwalt fragen, eure Firma hat sicher einen).

/€: Was den die Speicherung des Inhalts angeht, bin ich mir da auch nicht mehr sicher. Wobei sich das auch schon technischen Gründen ziemlich doof wäre. Ich weiß ja nicht wie viel bei euch gemailt wird, aber wenn man bei uns alle Mails speichern wollte, wären das sicher ein gutes GB täglich.

das stimmt so nicht. siehe hier Seite 2 vorletzter Absatz indem steht :

..."Hat der Dienstherr die private Nutzung des Internet erlaubt, so gelten die Vorschriften

des Telekommunikationsgesetzes und der Telekommunikations-Datenschutzverordnung

bzw. die Regelungen des Teledienstedatenschutzgesetzes, da der

Dienstherr in diesem Fall seinen Beschäftigten gegenüber die Funktion eines Telekommunikations-

bzw. Telediensteanbieters wahrnimmt. Als solcher hat er das

Fernmeldegeheimnis nach § 88 TKG zu beachten. Der Erlaubnisrahmen für die Verarbeitung

der Verbindungs-, Nutzungs- und Abrechnungsdaten ist sehr eng gesteckt.

Allgemein gesagt, dürfen die genannten Daten nur verarbeitet und genutzt werden,

soweit dies für die Erbringung und Abrechnung der Dienste erforderlich ist."

  • Autor

@Whatever

Nach deiner Beschreibung gehe ich davon aus, das bei euch eine solche Mailprotokollierung aktiviert ist.

Wichtig ist zunächst einmal, wer wohin eine Mail gesendet hat.

Mfg

Benjamin

das stimmt so nicht. siehe hier Seite 2 vorletzter Absatz indem steht :

..."Hat der Dienstherr die private Nutzung des Internet erlaubt[...]"

Richtig, dann darf er es nicht. Aber wie ich ganz am Anfang von meinem Post schrieb:

"In 99% aller Arbeitsverträge steht nämlich, dass das Internet lediglich für den dienstlichen Gebrauch in der Firma bestimmt ist. Und mit dieser Klausel bist du berechtigt das auch zu überwachen..."

/: Ja, Postfix schreibt Logfiles wann er welche Mail wohin geschickt hat und ob es dabei Probleme gab (den Inhalt speichern ist wie gesagt nicht praktikabel, zuviel unnütze Daten) Allerdings werfen wird da so gut wie nie einen Blick rein, höchstens mal in das Errorlog...dazu sind das einfach zu viele Einträge.

Und ich bin mir ziemlich sicher, das auch Ken eine Loggingoption bietet...

  • Autor

@Whatever

Ken hat zwar eine Loggingoption, allerdings nur von welchem Absender ein Benutzer eine Mail erhalten hat, nicht umgekehrt.

Dann läßt sich noch die Anzahl der empfangenen Mails pro Benutzer protokollieren.

Ist die Einrichtung von Postfix (ich nehme an unter Linux) sehr schwierig ? Gibt es evtl. eine Installationsanleitung ?

Mfg

Benjamin

/€: Was den die Speicherung des Inhalts angeht, bin ich mir da auch nicht mehr sicher.

Übertragend auf den E-Mail-Verkehr am Arbeitsplatz, wird man annehmen müssen, dass die Speicherung von Log-Files, wie Zeitpunkt der Absendung oder angeschriebene Adresse wohl als zulässig erachtet werden muss, ein Zugriff auf den Inhalt der E-Mail jedoch ausgeschlossen ist. Ausnahmen sind hier wohl nur denkbar, wenn überwiegende Interesse des Arbeitgebers vorliegen, wie ein begründeter Verdacht für strafbare Handlungen, wie beispielsweise der Verrat von Betriebs- oder Geschäftsgeheimnissen.

Eine Zulässigkeit des Speicherns der Log-Files dürfte sich insbesondere aus der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichtes (BAG, DB 1983, 2080) zur Telefondatenerfassung ergeben.

...

Inwieweit es dem Arbeitgeber gestattet ist, Inhalte und Verbindungsdaten von nicht genehmigtem privatem E-Mail- und Internetverkehr in einem späteren Arbeitsprozeß einzuführen, ist umstritten. Eigentlich besteht ein generelles Verwertungsverbot, so dass Abmahnungen oder Kündigungen eigentlich auf solche, vom Arbeitgeber gespeicherten Daten nicht gestützt werden können. In der Praxis sehen dies die Arbeitsgerichte anscheinend anders, wie das Urteil des Arbeitsgerichtes und Landesarbeitsgerichtes (a.a.O) Hannover zeigt.

In der Praxis liegt es nah, die Internet- und E-Mail-Nutzung am Arbeitsplatz durch eine Betriebsvereinbarung zu definieren. Ohnehin unterliegt die E-Mail- und Internetkontrolle gemäß Â§ 87 Abs. 1 Nr. 6 Betriebsverfassungsgesetz der Mitbestimmung.

Wenn es keine wirklich triftigen Gründe gibt, ist so eine Überwachung immer zu überdenken...

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