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inhalt doku = inhalt projektantrag? Abweichungen erlaubt?

Empfohlene Antworten

Veröffentlicht

Guten Abend,

ich habe mir grade mal Gedanken über mein Abschlussprojekt gemacht und das Inhaltsverzeichnis erstellt.

Nun habe ich jedoch erheblich Abweichungen im Projektstrukturplan des Antrages und meiner Aufteilung in der Dokumentation.

Meiner Meinung nach ist die Aufteilung der Doku sinnvoller.

Vielleicht kurze Kritik oder Anmerkung eurerseits?

Ist es erlaubt, das solche Abweichungen bestehen?

Vielen Dank.

Einen schönen Abend.

Nun der Antrag:

1.1 Überprüfung der vorhandenen Feinspezifikation

1.2 Erstellung von Bildschirmdialogen

1.3 Testkonzept

2.1 Erstellung und Einbindung der Datenbanktabellen

2.2 Implementierung der Dialoge und der Funktionen

2.3 Erstellung von Reports

3.1 Funktionstest

4.1 Projektdokumentation

Und Dokumentation (eigentlich ist dieser Aufbau doch Standart, oder nicht?);

1. Projektauftrag

1.1. Projektziel

1.2. Projektumfeld

2. Projektplanung

2.1. Zeit – und Ablaufplanung

2.2. Ressourcenplanung

2.3. Kostenplanung

3. IST – Analyse

4. Grobkonzept

5. Feinkonzept

6. Projektdurchführung

6.1. Analysephase (Überprüfung Feinkonzept)

6.2. Designphase (Dialoge, DB)

6.3. Realisierungsphase

6.4. Testphase

6.5. Funktionseinführung

6.6. Dokumentation

7. Projektbewertung

7.1. Soll – Ist – Vergleich

8. Abbildungsverzeichnis

9. Anlagenverzeichnis

das haben projekte doch so an sich, dass sie sich verändern.

sicher darf der antrag vom ergebnis abweichen. du mußt es nur hinreichend begründen!

Hallo zusammen,

natürlich ist es möglich, das man die Dokumentation etwas anders gestaltet, wie es der Antrag vorsah.

1. Diese Abweichung ist unbedingt mit 2-3 Sätzen (warum anders; wieso nicht schon im Antrag) zu erklären.

2. In der Verteitigung gleich als erstes darauf eingehen (man nimmt damit den Prüfern den "Wind aus den Segeln").

3. Auf Fragen der Prüfer zu diesem Punkt sehr gut vorbereitet sein.

Natürlich gibt es auch Prüfer, die darauf bestehen, das dass beantrgte Thema genauso zu bearbeiten ist - ich würde dann gegen evl. eine negative Entscheidungen (Doku mit 5 gewertet) Widerspruch einlegen.

Eins muss aber klar sein, es wird sicher Punktabzug geben ( sollte aber im "Rahmen" bleiben).

Beste Grüsse

Pascha

2. In der Verteitigung ...
Wie kommst du darauf, von einer Verteidigung zu sprechen? Machst du deinen akademischen Doktortitel? Von dieser Seite kommt der Begriff Verteidigung für eine mündliche Prüfung, korrekt muss man aber von einer Disputation im Rahmen der Promotion sprechen, in der die Dissertation vor einem Prüfungsgremium verteidigt werden muss, oftmals gefolgt vom Rigorosum, einer mündlichen Prüfung weiterer Themengebiete.

Ich weiss nicht, zu welcher IHK der Fragesteller gehört, in den Anträgen der IHK Hannover gibt es einen Punkt "Geplante Dokumentation zur Projektarbeit". An dieser Stelle soll dann eine Gliederung der Dokumentation stehen. Änderungen zwischen der geplanten Gliederung und der endgültigen Gliederung sind möglich, sollten aber unbedingt in der Doku angesprochen werden.

Oh, habe ich ganz vergessen zu sagen, ich gehöre zur IHK Bremen.

Muss mein Inhaltsverzeichnis der Dokumenatation denn genauso aussehen wie Auflistung der Aufgaben/Teilaufgaben im Antrag?

Meiner Meinung nach ist die Aufteilung aus meinem Antrag murks, die aus der Dokumentation wesentlich übersichtlicher, strukturierter und hat einen roten Faden.

Wenn ich mich jetzt natürlich schon darauf einstellen kann, dass meine Doku wesentlich schlechter bewertet wird, dann muss ich mich wohl mit der Struktur des Antrages durchschlagen, wobei mir da das Gefühl kommt, dass die mich da auch auseinander nehmen...

Vielen Dank für die Antworten.

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