Veröffentlicht 9. Oktober 200123 j Hi Leude Hab grad Krach mit meinem Ausbilder, da der meint, dass eine Fahrt zum Kunden nicht als Arbeitszeit angerechnet wird oder wenn überhaupt nur eine Fahrt und nicht Hin- und Rückfahrt. Ich weiss, dass in der Baubranche solche Regelungen durchaus üblich sind aber sonst kann ich mir das beim besten Willen nicht vorstellen. Solange ich aber nicht das Gegenteil beweisen kann, gilt diese bescheuerte Regelung. :-( Was ich dazu gefunden habe, ist eine Grundsatzentscheidung (BAG 8.12.1960 - 5 AZR 304), wo wohl was dazu steht. Nur kann ich diese leider nirgends im Netz finden. So please help me. Ich brauche dringend dieses oder ein ähnliches Dokument, Gesetz, usw. schwarz auf weiss. (Pixel auf Bildschirm :-) Danke und Gruss Ferris <FONT COLOR="#a62a2a" SIZE="1">[ 09. Oktober 2001 18:38: Beitrag 1 mal editiert, zuletzt von Ferris ]</font>
9. Oktober 200123 j Hi, also Dein Ausbildungsbetrieb muß Dir die kompletten Kosten der Fahrt erstatten und als Arbeitszeit anrechnen, da es eine rein geschäftliche Fahrt war, da kann er machen was er will. Um das zu beweisen würde ich einfach bei der IHK anrufen, fragen und dann sagen, daß Du das bitte schriftlich per Post, Fax oder eMail haben willst. Fertig. MfG Markus <FONT COLOR="#a62a2a" SIZE="1">[ 09. Oktober 2001 20:26: Beitrag 1 mal editiert, zuletzt von Os-T ]</font>
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