Veröffentlicht 20. März 200124 j HI. Weiss jemand eine Stelle wo man Nachlesen kann, ob man auch vor der Zwischenprüfung einen oder zwei Tage freibekommt? Ich hab morgen Z.P. und wollte den Mittag noch zum Lernen benutzen
20. März 200124 j Hallo D..., in der Prüfungsordnung steht, daß minderjährige einen Tag vor der Abschlußprüfung freizustellen sind. Das heißt, vor der Zwischenprüfung wird niemand freigestellt, außer der Betrieb machts trotzdem, bei uns jedenfalls ist das so. Aber ein Anspruch besteht nicht. Martin
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