TG Geschrieben 21. Mai 2001 Geschrieben 21. Mai 2001 Hei zusammen! Ich wollte mal hier nachfragen, an wen ich mich wenden kann, wenn ich mir ein Gewerbe anmelden will??? Kann mir hier vielleicht jemand Infos geben??? - Wie teuer ist es son Teil zu beantragen?? - Was für Voraussetzungen sind notwendig??? - Ist es richtig, das wenn man nichts verkauft/absetzt, das das Gewerbe trotzdem weiter besteht und nichts abgedrückt werden muß??? Vielleicht könnt ihr mir ein paar Dinge erklärren!???
kreisler Geschrieben 21. Mai 2001 Geschrieben 21. Mai 2001 Original erstellt von TG: ...an wen ich mich wenden kann, wenn ich mir ein Gewerbe anmelden will??? An das Landratsamt deines Landkreises, Gewerbeaufsichtsamt bzw. gleiches Amt der Stadt (falls kreisfreie Stadt). - Wie teuer ist es son Teil zu beantragen?? ca. 50 DM - Was für Voraussetzungen sind notwendig???
bimei Geschrieben 22. Mai 2001 Geschrieben 22. Mai 2001 Hi soba, da dies nun schon der dritte Thread mit der Frage nach einer Gewerbeanmeldung ist, und Du als letzter (zeitlich ) einen Beitrag geschrieben hast, kopier ich den mal als Zitat in den diesen Thread. Original erstellt von soba: <STRONG>Gehört zwar nur so am Rande zu den Themen: Du gehst auf die Gemeinde, dort auf das Ordnungsamt. Ja nach Gemeinde zahlst Du zwischen 20 und 50 DM für die Anmeldung. Voraussetzungen gibt es eigentlich keine. Du musst auch noch eine Anmeldung beim Finanzamt vornehmen. Als Unternehmer bist Du außerdem verpflichtet, regelmäßig (vierteljährlich oder monatlich) eine Umsatzsteuervoranmeldung vorzunehmen, egal ob Du was tust oder nicht! Sonst noch was? Ach ja, Handelsregister. Falls Du ein Handelsgewerbe, das einen in kaufmännischer Art und Weise ausgerichteten Gewerbebetrieb erfordert, errichtest, dann musst Du außerdem beim Registergericht (Amtsgericht) einen Eintrag ins Handelsregister vornehmen. Wie teuer? Keine Ahnung... Sorry... [ 22. Mai 2001: Beitrag editiert von: soba ]</STRONG> Anmerkung zur UStVoranmeldung: Das "wann und wie oft" richtet sich nach der Jahressteuerschuld. Nach § 18 UStG kann man z. B. einen Antrag auf Jahrtessteuererklärung stellen, wenn die Steuerschuld für das vorangegangene Jahr nicht mehr als 1000 DEM betragen hat, entsprechend staffelt sich das nach oben. [ 22. Mai 2001: Beitrag editiert von: bimei ]
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