8. Mai 200619 j hab auch nochmal ne frage nehme ich den nächsthöheren bruttolohn oder den nächsttieferen bruttolohn aus der lohnsteuertabelle bei der lohnsteuerberechnung ? kann mir das einer sagen das hab ich leider vergessen
8. Mai 200619 j hab auch nochmal ne frage nehme ich den nächsthöheren bruttolohn oder den nächsttieferen bruttolohn aus der lohnsteuertabelle bei der lohnsteuerberechnung ? kann mir das einer sagen das hab ich leider vergessen nächst hoeheren !
8. Mai 200619 j @ RanmaSaoToMe Danke, jetzt hab ich es gerafft. Dann noch bei der KV die 0,9% AN-Anteil dann komm ich auf 1570,97
8. Mai 200619 j Dann noch bei der KV die 0,9% AN-Anteil dann komm ich auf 1570,97 eh nein? ohne 0,9%! nur wenn die aufgabenstellung das erfordert.. ansonsten rechnest du ganz normal die hälfte aus KV raus und dies stellt AN-anteil da... gruß
8. Mai 200619 j nächst hoeheren ! also nächsttieferen denke ich. so rechnet auch die ihk in den musterlösungen, oder nicht? wieso sollte ich (mehr-)steuern zahlen, wenn ich das entgelt nicht erreicht habe?
8. Mai 200619 j ?!? jetzt hab ich ne lösung mit nächsthöheren. des gibts doch nicht. war mir fast sicher, dass ich bei ner anderen prüfung was anderes in der musterlösung hatte *schäm*
8. Mai 200619 j bei den alten prüfungen wurden die 0,9% nicht hinzuaddiert, ... Ja, warum wohl? Weil es den bis dahin noch nicht gab? ..., also kann man davon ausgehen, dass man lediglich die hälfte berechnen muss, OHNE zuschlag... sofern es nicht explizit angegeben ist! Siehe oben, #13 bimei
Erstelle ein Konto oder melde dich an, um einen Kommentar zu schreiben.