Jtb Geschrieben 29. April 2006 Geschrieben 29. April 2006 Hi, ich hänge gerade bei meinem Bsc Inf Studium (nach 6 Semestern) und überlege mir abzubrechen. Da ich doch gerne einen Abschluß hätte und mein jetziger Arbeitgeber ausbilden darf, würde ich gern folgendes machen: - normal arbeiten gehen, d.h. kein Azubi-Gehalt - mir unbekannte Sachen in der Berufsschule anhören Hat das schonmal jemand gemacht bzw Erfahrungen damit? Wie sieht es mit der Verkürzung der Ausbildungszeit aus (wieviel kann man verkürzen)? Ich habe ja durch's Studium schon sehr viel gelernt. Wie sieht das ganze rechtlich aus? Gibt es z.B. eine Obergrenze für ein Azubi-Gehalt?
Sigi Geschrieben 29. April 2006 Geschrieben 29. April 2006 Du hast 6 semester _durchgehalten_ und willst jetzt aufgeben? Auch ned schlecht. Dass dich ne Firma zum Fachinformatiker ausbildiet und dirn normales Gehalt gibt, glaub ich allerdings weniger. Bei uns gibts in der IT-Schule jemand dem das der Bund bezahlt also er is von Bundwegen hier als Weiterbildung insofern wäre es sicher möglich.
Jtb Geschrieben 29. April 2006 Autor Geschrieben 29. April 2006 Du hast 6 semester _durchgehalten_ und willst jetzt aufgeben? Auch ned schlecht. Dass dich ne Firma zum Fachinformatiker ausbildiet und dirn normales Gehalt gibt, glaub ich allerdings weniger. Bei uns gibts in der IT-Schule jemand dem das der Bund bezahlt also er is von Bundwegen hier als Weiterbildung insofern wäre es sicher möglich. Na ja, wegen der Zeit: als Studi hat man ein anderes Zeitgefühl. Da sind 3 Jahre wenig Das mit der Firma ist kein Problem. Dort arbeite ich schon seit einigen Jahren.. Mein Chef würde mich auch ohne Ausbildung fest anstellen, nur bin ich und er der Meinung, dass ein formaler Abschluss schon sinnvoller ist.
Gast Geschrieben 29. April 2006 Geschrieben 29. April 2006 Ich bin mir nicht sicher, wie das mit einem Informatik-Studium aussieht, aber eine Anfrage bei der zuständigen IHK wegen der Zulassung zur Prüfung nach BBiG § 45.2 könnte für dich interessant sein. http://bundesrecht.juris.de/bbig_2005/__45.html
Jtb Geschrieben 29. April 2006 Autor Geschrieben 29. April 2006 Ich bin mir nicht sicher, wie das mit einem Informatik-Studium aussieht, aber eine Anfrage bei der zuständigen IHK wegen der Zulassung zur Prüfung nach BBiG § 45.2 könnte für dich interessant sein. http://bundesrecht.juris.de/bbig_2005/__45.html na ja, das Eineinhalbfache habe ich ja wohl noch nicht hinter mir - dafür müsste ich noch ein Jahr in der Uni verbringen :schlaf: Aber Absatz 1 ist auch gut. Danke für den Link!
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