Veröffentlicht 5. Mai 200619 j Hallo, ich meine mal gelesen zu haben, dass der Auszubildende an dem Tag vor der schriftlichen Prüfung zum lernen vom Betrieb freigestellt wird. Also kein Urlaubstag verloren geht. Weiß jemand etwas konkretes? Den ich bin mir nicht mehr ganz sicher :confused: MFG Ari
5. Mai 200619 j Gesetzliche Regelung: Der Betrieb muss dich zu den Prüfungen freistellen. Eine weitergehende Freistellung kann durch eine Betriebsvereinbarung oder Tarifvertrag geregelt sein, es kann auch betrieblicher Usus sein, aber einen gesetzlichen Anspruch aufgrund des BBiG besteht meiner Meinung nach nicht. http://bundesrecht.juris.de/bbig_2005/__15.html
5. Mai 200619 j Ergänzend zu Chief: Am Tag vor der Prüfung muss der AG Dich nur freistellen, wenn Du unter das Jugendarbeitsschutzgesetz fällst, also unter 18 Jahre alt bist. Zitat: JArbSchG § 10 Prüfungen und außerbetriebliche Ausbildungsmaßnahmen (1) Der Arbeitgeber hat den Jugendlichen 1. [...], 2. an dem Arbeitstag, der der schriftlichen Abschlußprüfung unmittelbar vorangeht, freizustellen. bimei
5. Mai 200619 j Ergänzend zu Chief:Oh... Danke, an das Jugendarbeitsschutzgesetz habe ich nicht gedacht. :floet: Wird notiert.
5. Mai 200619 j offtopic anfang das sowas dem chief passiert o_O offtopic ende ich hatte urlaub 2 wochen vor der prüfung... geholfen hats najo^^ hätt ich doch mehr :mod: als :schlaf:
5. Mai 200619 j bei uns gibts die möglichkeit nen sonderurlaubstag zu beantragen.... arbeite bei nem ig-metall betrieb. kann aber auch an ner betriebsvereinbarung liegen....
5. Mai 200619 j Wir ham am Montag _frei_ :floet: aber ich geh in ne IT-Schule und nich in nem Betrieb ;-)
5. Mai 200619 j Wir haben die Regelung dass wir am Tag vor der Prüfung nicht aktiv arbeiten müssen. Sprich wir müssen zwar anwesend sein, es kommen aber keine betrieblichen Aufgaben auf uns zu und wir können die Zeit noch zum Lernen nutzen. Ob das jetzt ne gesetzliche Geschichte ist oder eine simple Betriebsvereinbahrung ist - keine Ahnung.
5. Mai 200619 j Wir haben die Regelung dass wir am Tag vor der Prüfung nicht aktiv arbeiten müssen. Sprich wir müssen zwar anwesend sein, es kommen aber keine betrieblichen Aufgaben auf uns zu und wir können die Zeit noch zum Lernen nutzen. Ob das jetzt ne gesetzliche Geschichte ist oder eine simple Betriebsvereinbahrung ist - keine Ahnung. rein betriebliche regelung... gesetzlich ist es - ausgenommen für jugendliche unter 18 jahren - ein gewöhnlicher arbeitstag....
5. Mai 200619 j ich hatte die ganze woche bildungsurlaub... war aber bis halb sieben im betrieb doku+lernen :mod:
5. Mai 200619 j Wir müssen zwar im Betrieb sein, sind aber heute (Freitag) und am Montag in unseren Abteilungen freigestellt und können die Zeit zum Lernen nutzen.
7. Mai 200619 j ich hab auch montag frei. muss ja wenigstens einen tag lernen ok, ich schau mal weiter formal 1 *G*
7. Mai 200619 j ich hab auch montag frei. muss ja wenigstens einen tag lernen ok, ich schau mal weiter formal 1 *G* hast ja die sorgen weg XD :marine
7. Mai 200619 j ich hab am montag die praktische führerscheinprüfung, lol lol (faellt mir nicht mehr zu ein sorry )
8. Mai 200619 j Laut auskunft meiner zuständigen IHK. Nur unter 18 gesetzlich Montag frei. über 18 muss man entweder Urlaub nehmen, arbeiten gehen oder man hat nen netten chef der einem nen Tag schenkt Ich hab Urlaub genommen...
16. Mai 200619 j Wir hatten das unglaubliche "glück" die zwei wochen vor der Prüfung und auch die woche der Prüfung berufschule zu haben. wobei ab mittwoch kein unterricht mehr ist (schulische regelung) und da wir am montag noch bs hatten, kein urlaub möglich. (laut plan waren die stunden: Fachenglisch, Politik, [Religion wer geht], Anwendungsentwicklung). sehr sinnvoll, bis auf das letzte..... mir war an diesem montag auf grund der Hitze bei uns (4. etage unter dem dach) und meiner nervosität der kreislauf weggeknallt.... :floet: cu
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