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Empfohlene Antworten

Veröffentlicht

Hi,

ich habe bereits meine schriftl. Prüfung hinter mir und kann mit gutem Gewissen sagen, dass ich diese auch bestanden hab. Auch die mündliche (Ende Juni) wird kein Problem.

Da ich einen sagen wir sehr profitablen Nebenjob habe, habe ich für mich entschieden nach der Ausbildung mich erstmal nur diesem Nebenjob zu widmen, nebenbei ein BWL-Fernstudium zu machen und das Übernahmeangebot für 1 Jahr abzulehnen.

Hier meine Fragen.

1.) Bin ich durch das BWL-Fernstudium (staatl. anerkannt) ein "Student" oder

"Arbeitsloser"? (Ich will kein Arbeitslosengeld kassieren)

2.) Wie läuft das nach der mündl. Prüfung ab? Brauche ich gar nicht mehr zur Firma gehen? (Ausbildungsverhältnis ist ja nach Bestehen der mündl. Prüfung beendet) und was gibt es noch organisatorisches zu machen?

3.) Nicht ganz zum Thema Ausbildung, aber nach meinem Ausscheiden ist es doch so, dass ich nicht krankenversichert bin, richtig? (Im Moment bin ich über die BKK der Firma versichert) MUSS ich mich privat versichern?

Danke für die Beantwortung!

Gruß

miamivice

2.) Wie läuft das nach der mündl. Prüfung ab? Brauche ich gar nicht mehr zur Firma gehen? (Ausbildungsverhältnis ist ja nach Bestehen der mündl. Prüfung beendet) und was gibt es noch organisatorisches zu machen?

Ich kann dir leider nur zu dieser Frage antworten.

Rechtlich ist es so, dass dein Ausbildungsvertrag mit dem bestehen deiner mündlichen Prüfung beendet ist. Du bist danach nicht mehr in einem Ausbildungsverhältnis mit deinem Betrieb und demnach auch nicht mehr verpflichtet im Betrieb aufzutauchen. Wenn du noch kein Arbeitszeugnis hast und noch Projekte / Aufgaben ausstehen, dann ist es aber ratsam diese noch zu vervollständigen, es kann sich sonst halt bisschen auf dein Arbeitszeugnis auswirken. Wenn du allerdings befristet oder unbefristet Übernommen wirst, musst du natürlich wieder kommen.

Sollte dein Arbeitgeber verlangen, dass du deine Sachen fertig machst, kannst du dich weigern (bist ja dann theortisch nicht mehr angestellt) oder aber eine Entlohnung einfordern (dir steht dann das übliche Gehalt für deinen Beruf und die Arbeitszeit zu).

3.) Nicht ganz zum Thema Ausbildung, aber nach meinem Ausscheiden ist es doch so, dass ich nicht krankenversichert bin, richtig? (Im Moment bin ich über die BKK der Firma versichert) MUSS ich mich privat versichern?

Du mußt dich nicht "privat" versichern. Du kannst bei der BKK bleiben, mußt halt nur die Beträge selbst zahlen, ich glaube das sind so bei 120 EUR, das ist irgendwie so ein Grundbetrag.

Wenn du dich allerdings arbeistlos meldest, kannst du beantragen ,dass das Arbeistamt die kosten übernimmt. Bei ALGII-Empfängern tun die das eh.

3.) Nicht ganz zum Thema Ausbildung, aber nach meinem Ausscheiden ist es doch so, dass ich nicht krankenversichert bin, richtig? (Im Moment bin ich über die BKK der Firma versichert) MUSS ich mich privat versichern?

es gibt eine unterscheidung zwischen gesetzlich pflichtversichert (GKV), gesetzlich freiwillig versichert (GKV) und privatversichert (PKV). aber des nur nebenbei.

sieh man hier: http://www.studenten-kv.de/

Da ist es ganz gut erläutert mit Studenten und KV.

Vor allem lustig ist, dass du generell nicht in die KV musst, aber Du bekommst keine Immatrikulationsbescheinigung ohne Nachweis einer KV ;)

Danke für die Infos...is ja alles unkomplizierter als ich mir das vorgestellt hab.

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