Veröffentlicht 17. Mai 200619 j Hallo Leute eine Frage in der Abschlussprüfung Sommer 06 Gh2 waren Anforderungen laut Bildschirmarbeitsplatzverordnung Ich hab da geschrieben: Definition zur Gültigkeit §Anwendungsbereich Pflicht zur Gefärdnungsanalyse $beurteilung der Arbeitsbedingen usw. ist das richtig?!?! / It handbucgh seite 355 außerdem war noch ne frage nach TCO 99 ich hab folgende beispiele geschrieben: Standby <10 W Autmaitsche abschaltung <5 wiederherstellzeit <3s gleichmäßige leuchtdichte... ist das auch richitg?!?!
17. Mai 200619 j ist das auch richitg?!?!Ist das nun eine Frage? Bitte überprüf das doch selbst: TCO 99: http://www.tcodevelopment.se/tcodevelopment1200/Datorer/TCO99/99_CRT_report_1_ed_2_2.pdf BildscharbV: http://bundesrecht.juris.de/bildscharbv/index.html
17. Mai 200619 j Hallo Leute eine Frage in der Abschlussprüfung Sommer 06 Gh2 waren Anforderungen laut Bildschirmarbeitsplatzverordnung Ich hab da geschrieben: Definition zur Gültigkeit §Anwendungsbereich Pflicht zur Gefärdnungsanalyse $beurteilung der Arbeitsbedingen usw. ist das richtig?!?! / It handbucgh seite 355 außerdem war noch ne frage nach TCO 99 ich hab folgende beispiele geschrieben: Standby <10 W Autmaitsche abschaltung <5 wiederherstellzeit <3s gleichmäßige leuchtdichte... ist das auch richitg?!?! ich denke eher, dass gefragt war, welche anforderungen an einen bildschirmarbeitsplatz gestellt werden, wie z.b. monitorkontrast etc. (http://bundesrecht.juris.de/bildscharbv/anhang_8.html) bei der frage zur tco 99 waren doch nur die vier bereiche (ergonomie, ökologie, emission, stromverbrauch) und dazu jeweils ein beispiel. hab da in etwa das selbe wie du geschrieben.
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