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übernahme mit lücken?


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moin,

also mein ausbildungsverhältnis endet am 31.08.06

meine mündliche hab ich am 07.07.06

übbernahme zum 1.9.

wenn ich am 7.7 die prüfung bestehe ist meine ausbildung ja abgeschlossen.

also brauche ich dann bis zum 1.9 nicht in die firma kommen?

oder gehe ich normal weiter hin und kassiere nur das azubigehalt bis 31.8 ? (das wäre doch nicht rechtens oder? )

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Deine Ausbildung endet mit bestehen der Prüfung, d.h. mit dem Bestehen endet auch dein Arbeitsvertrag als Azubi.

Wenn deine Firma dir den Arbeitsvertrag erst ab 01.09. Ausstellt, dann ist sie schön blöd. Für die Zeit ab bestehen der Prüfung bis zum neuen Arbeitsvertrag müsstest du rein gesetzlich nicht zur Arbeit gehen, da kein Vertragsverhältniss besteht. Auch wenn in deinem Azubi Vertrag drinsteht, dass er bis zum 31.08. geht iss das egal, da das Ziel des Vertrages das Bestehen der Prüfung ist und nicht das Ende des Vertrages zu erreichen.

Meine Firma hat mir den neuen Vertrag gleich für den Tag meiner Mündlichen ausgestellt. Ich hab auch schon unterschrieben. Sollte ich nicht bestehen ist eine Klausel eingebaut, dass dieser Vertrag dann nichtig ist und mein "alter" Azubi Vertrag gilt.

Nachschlag:

BBiG § 21

Beendigung

(1) Das Berufsausbildungsverhältnis endet mit dem Ablauf der Ausbildungszeit. Im Falle der Stufenausbildung endet es mit Ablauf der letzten Stufe.

(2) Bestehen Auszubildende vor Ablauf der Ausbildungszeit die Abschlussprüfung, so endet das Berufsausbildungsverhältnis mit Bekanntgabe des Ergebnisses durch den Prüfungsausschuss.

(3) Bestehen Auszubildende die Abschlussprüfung nicht, so verlängert sich das Berufsausbildungsverhältnis auf ihr Verlangen bis zur nächstmöglichen Wiederholungsprüfung, höchstens um ein Jahr.

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hallo zusammen,

ich möchte eine frage an dieses thema anschließen!!

hatte am 8.6. meine mündliche prüfung!! habe diese bestanden! den nachweis zur firma gebracht!! die firma hat mir gesagt das sie mich übernehmen wird!! dazu stehen sie auch! nach der prüfung(donnerstag) und den freitag war die geschäftsführung wohl nicht im hause! aus dem grund kam es dazu das mir die aussage gemacht wurde, das ich weiterhin urlaub nehmen solle bis der vertrag fertig gestellt wird!! aber ich bin der meinung das die rest tage entweder ins neue arbeitsverhältnis mit übernommen wird oder ausgezahlt werden!! es sei denn die machen den vertrag rückgangig zum 8.6.!! dann bin ich einverstanden die tage zu opfern!! was ist wenn die geschäftsführung sagt, die tage hätte ich jetzt benutzt obwohl ich nicht im vertrag mit der firma bin??? kann mir da jemand helfen???

danke im vorraus

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Wenn du die Prüfung bestanden hast und deine Firma dir KEINEN Arbeitsvertrag ausgestellt hast, dann bist du zur Zeit vom Gesetzt her arbeitslos, da kein Vertragsverhältniss zwischen dir und deiner Firma besteht. Wer arbeitslos ist hat keinen Urlaub. Warum also Tage "opfern", wenn man garkeine hat, die man nehmen kann.

Also, keinen Urlaub nehmen. Woher auch? Die Tage aus dem Azubivertrag verfallen automatisch. es stehen aber neue in deinem neuen Vertrag drin.

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Wenn du die Prüfung bestanden hast und deine Firma dir KEINEN Arbeitsvertrag ausgestellt hast, dann bist du zur Zeit vom Gesetzt her arbeitslos, da kein Vertragsverhältniss zwischen dir und deiner Firma besteht.

Das stimmt nur bedingt, denn wenn Gangsta nicht am Tag des Übringens des Nachweises über die bestandene Prüfung nach Hause geschickt wurde, ist nach § 24 BBiG ein unbefristeter Arbeitsvertrag begründet.

Also, erstmal Frage:

hatte am 8.6. meine mündliche prüfung!! habe diese bestanden! den nachweis zur firma gebracht!! die firma hat mir gesagt das sie mich übernehmen wird!![...] nach der prüfung(donnerstag) und den freitag war die geschäftsführung wohl nicht im hause! aus dem grund kam es dazu das mir die aussage gemacht wurde, das ich weiterhin urlaub nehmen solle bis der vertrag fertig gestellt wird!!

Und Du hast wann und was gemacht? Bist Du also nach Abgabe des Nachweises wieder nach Hause gegangen?

aber ich bin der meinung das die rest tage entweder ins neue arbeitsverhältnis mit übernommen wird oder ausgezahlt werden!!

Drei Dinge:

1. Du weisst, dass Du im Ausbildungsverhältnis für dieses Jahr nur einen Teilanspruch auf Urlaub hattest (§ 5 BUrlG)? Und hattest Du denn Urlaubstage "übrig"?

2. Richtig ist, dass nicht genommener Urlaub nicht verfällt, sondern abgegolten werden muss (§ 7, Abs. 4 BurlG: (4) Kann der Urlaub wegen Beendigung des Arbeitsverhältnisses ganz oder teilweise nicht mehr gewährt werden, so ist er abzugelten).

3. Hinzu kommt aber der Ausschluss von Doppelansprüchen nach BUrlG:

§ 6 BUrlG Ausschluss von Doppelansprüchen

(1) Der Anspruch auf Urlaub besteht nicht, soweit dem Arbeitnehmer für das laufende Kalenderjahr bereits von einem früheren Arbeitgeber Urlaub gewährt worden ist.

(2) Der Arbeitgeber ist verpflichtet, bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses dem Arbeitnehmer eine Bescheinigung über den im laufenden Kalenderjahr gewährten oder abgegoltenen Urlaub auszuhändigen.

D.h., wenn Du bspw. einen gesetzlichen Urlaubsanspruch von 24 Tagen hast, Dir aus dem Auszubildendenvertragsverhältnis davon 12 Tage zustehen, stehen Dir im anschliessenden Arbeitsverhältnis ebenfalls die anteiligen 12 Tage zu.

Hast Du z.B. nur 10 Tage genommen, kann (nicht muss) der Anspruch im neuen Arbeitsverhältnis 14 Tage betragen. Willst Du Dir die restlichen 2 Tage auszahlen lassen, beträgt Dein Anspruch 12 Tage.

Was Du also klären solltest ist: Ab wann besteht der neue Arbeitsvertrag und mit welchem Urlaubsanspruch.

- Wird der Resturlaub übertragen, bekommst Du die Urlaubstage auch entsprechend der arbeitsvertraglichen Vergütung bezahlt. Lässt Du Dir die Resturlaubstage aus dem Ausbildungsverhältnis auszahlen, bekommst Du sie mit Azubi-Gehalt vergütet, und, sollte der Arbeitsvertrag rückwirkend abgeschlossen sein, greifst Du jetzt entweder bereits auf den späteren Urlaubsanspruch zu oder Du hast jetzt unbezahlte freie Tage.

- Wird der Arbeitsvertrag nicht rückwirkend abgeschlossen, bist Du jetzt arbeitslos. Dann hast Du so oder so keinen Anspruch auf Vergütung durch den Ex- und zukünftigen Arbeitgeber für die Tage bis zum Beginn des Arbeitsvertrages. Dann solltest Du aber dennoch überlegen, ob Du Dir den Resturlaub auszahlen lassen willst oder ob Du den Anspruch in den neuen Vertrag übernehmen willst (vorausgesetzt, der AG würde das machen).

Ich hoffe, das war nicht zu kompliziert? :beagolisc Es ist jedenfalls alles gesetzlich geregelt, insofern erstmal keine Panik. ;)

Offene Fragen sind:

Hast Du nach bestandener Prüfung gearbeitet?

Wenn nicht, ab wann soll der Arbeitsvertrag gelten?

Wird der AG den Urlaubsrestanspruch übernehmen?

bimei

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Das stimmt nur bedingt, denn wenn Gangsta nicht am Tag des Übringens des Nachweises über die bestandene Prüfung nach Hause geschickt wurde, ist nach § 24 BBiG ein unbefristeter Arbeitsvertrag begründet.

Also, erstmal Frage:

Und Du hast wann und was gemacht? Bist Du also nach Abgabe des Nachweises wieder nach Hause gegangen?

bimei

hier zu meine frage! wieso trotz nach hause schicken unbefristetet vertrag?? also ich hatte am 8.6. meine mündliche und am 9.5. meine schriftliche abgelegt! alles bestanden!! mit der bescheinigung bin ich zur firma gefahren!! mein ausbildungsleiter meinte dann, er müsse mich nach hause schicken wegen der geschäftsführung, weil wenn ich arbeiten würde, wäre ein unbefristetes arbeitsverhältnis gegründet!! wo ich auch zustimme!! dann meinte er, ich solle meinen rest urlaub von 10 tagen abfeiern bis der vertrag dann erstellt wird(morgen termin mit geschäftsführung)!! ich hab noch 25 tage für dieses jahr!! deshalb anteilig 15 für halbe jahr!davon 5 abgefeiert!10 übrig! falls morgen die geschäftsführung sagt, ok der vertrag wird rückwirkend gemacht, dann kann er für die letzten tage den urlaub abziehen! aber ich denke die GF will den vertrag ab dem 15.6. (direkt morgen) laufen lassen!! also war ich in der zeit meiner meinung nach arbeitslos zwischen 8.6.-14.6.!! vielen dank bimei für deine ausführliche antwort! ich denke ich weiß dann wegen morgen ungefähr bescheid ;)

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hier zu meine frage! wieso trotz nach hause schicken unbefristetet vertrag?? also ich hatte am 8.6. meine mündliche und am 9.5. meine schriftliche abgelegt! alles bestanden!! mit der bescheinigung bin ich zur firma gefahren!! mein ausbildungsleiter meinte dann, er müsse mich nach hause schicken wegen der geschäftsführung, weil wenn ich arbeiten würde, wäre ein unbefristetes arbeitsverhältnis gegründet!! wo ich auch zustimme!!

Richtig. Darum meine Frage, was Du wann gemacht hast. Aus Deinem ersten Posting war nicht eindeutig herauszulesen, ob Du gleich nach Abgabe der Bescheinigung nach Hause gegangen bist (geschickt wurdest, oder eben am Folgetag.

dann meinte er, ich solle meinen rest urlaub von 10 tagen abfeiern bis der vertrag dann erstellt wird(morgen termin mit geschäftsführung)!!

Meint er, soso. Tja, das meint er aber dann insofern falsch, da das Ausbildungsverhältnis beendet war und nur eine Auszahlung des Resturlaubs möglich ist.

ich hab noch 25 tage für dieses jahr!! deshalb anteilig 15 für halbe jahr!davon 5 abgefeiert!10 übrig! falls morgen die geschäftsführung sagt, ok der vertrag wird rückwirkend gemacht, dann kann er für die letzten tage den urlaub abziehen!

Moment mal. Zum Verständnis zu den 25 Tagen für dieses Jahr:

Der Urlaubsanspruch beträgt 30 Tg./Jahr?

Und von den 15 anteiligen Tagen, die Dir durch das Ausbildungsverhältnis zustanden, hast Du 5 genommen?

Dann ist richtig, dass Du 10 Resttage hast, die aber eben ausgezahlt werden müssen, wenn nicht unmittelbar im Anschluss der Arbeitsvertrag Gültigkeit erlangt.

Den Anspruch von 15 Tagen für das zweite Halbjahr erwirbst Du erst, den hast Du (theoretisch) noch nicht.

aber ich denke die GF will den vertrag ab dem 15.6. (direkt morgen) laufen lassen!! also war ich in der zeit meiner meinung nach arbeitslos zwischen 8.6.-14.6.!!

Praktisch ja, bist Du erstmal arbeitslos in dem Zeitraum zwischen den Verträgen.

Aaaaber, nun der eventuelle Knackpunkt:

auch ein mündlich geschlossener Arbeitsvertrag gilt, nur befristete Arbeitsverträge müssen schriftlich abgeschlossen werden. (Lt. § 2 Nachweisgesetz (Link) müssen bei einem unbefristeten Arbeitsverhältnis spätestens einen Monat nach Vertragsbeginn die Vertragsbedingungen festgelegt werden.)

Also, mein Rat: Hör (guck) Dir mal an, was Dir vorgelegt wird, ab wann der Arbeitsvertrag beginnen soll. Soll der ab 15.06 beginnen, frag doch einfach mal ganz dummerhaftig, ob der Restansruch aus dem Ausbildungsverhältnis in den Vertrag übernommen oder ausgezahlt wird. ;)

Es wird sich sicher alles in Wohlgefallen auflösen. Bescheid zu wissen, welche Möglichkeiten es gibt, ist aber nie verkehrt.

bimei

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das finde ich auch so wie du!! es ist immer gut zu wissen welche möglichkeiten man hat um dann auch nicht ungewiss was in den raum zu werfen ohne hintergrund kenntnis!! aber dank solchen kollegen aus der branche wie dich (bimei) kriegen "Neulinge" auch die infos in diesem forum!! echt danke!! hast mir gut geholfen!! werde dir morgen berichten wie es gelaufen ist!! was meinst du denn zur gehaltsfrage??wie kann ich da meine vorstellungen äußern bzw. in welcher spanne kann ich mich äußern?? habe meine ausbildung zum fachinformatiker (systemintegration) mit 3 gemacht! ich soll zukünftig für ca. 40 pc arbeitsplätze sorgen sowohl netzwerk,support! habe einen abteilungsleiter der aber 75% seiner zeit in der abteilung einkauf tätig sein wird!! also bin ich allein!neben bei soll ich auf paar FOP(Abas EKS)Firmensoftware kurse gehen um dann zu erweiterungen zu programmieren!! was meinst du??

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Oh, danke schön. :)

was meinst du denn zur gehaltsfrage??wie kann ich da meine vorstellungen äußern bzw. in welcher spanne kann ich mich äußern??

Wie schwer es ist, eine Gehaltsempfehlung zu geben, weisst Du nicht nur aus Deinem eigenen Thread im Winter. Eher kann man die zweite Frage beantworten, bzw. Tips geben, wie Du selbst zu einem Ansatz kommen kannst.

Zu den von Dir hier genannten Infos kommt, Du bist recht jung, hast keine Berufserfahrung, der Betrieb ist nicht sehr gross und ohne Tarifanbindung. Das Gehaltsniveau in "Deiner" Firma kann auch eine Rolle spielen, wenn Du das kennst.

"Spanne" ist schon ein richtiger Ansatz. Nicht sagen "ich möchte Eur xxx/Monat", sondern "die Vergütung p.a. sollte zwischen xxx und xxx liegen". Damit lässt Du nicht nur dem Gegenüber einen Spielraum, sondern auch Dir. Du kannst bei geringerem Angebot nicht nur jetzt schon eine Erhöhung in bspw. einem Jahr, Überstundenprozente, 13./14. Monatsgehalt bis hin zu Essengeldzuschüssen usw., sondern auch zusätzliche Vergütungen in Nichtgeldform (Weiterbildungen, Handy, Notebook, Literatur, "freie Zeiteinteilung" ...) verhandeln.

Und bei allem auch nicht vergessen: "Nicht unter Wert verkaufen" ist eine Sache, Berufserfahrung sammeln können und vermutlich deutlich mehr Geld im Geldbeutel zu haben, als während der Ausbildung, ist auch schon etwas, und Kleinvieh macht auch Mist. ;-)

Viel Erfolg morgen. :)

bimei

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